Juwelier muss sein Video löschen

22.3.2014, 16:00 Uhr
Juwelier muss sein Video löschen

© Hans-Joachim Winckler

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht darin „einen Akt der Selbstjustiz, die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist“. Auch Straftäter hätten einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Solche Bilder oder Videoaufnahmen dürften daher nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht könne nur die Polizei eingreifen, indem sie Bilder per Gerichtsbeschluss veröffentliche, wie dies in dem aktuellen Verfahren auch geschehen ist. Allerdings erst, nachdem der Juwelier das Video seiner Überwachungskamera auf Facebook gepostet hatte.

Auf FN-Anfrage sagte Christoph Kuhnle gestern, er sehe den Vorstoß der Datenschützer mit gemischten Gefühlen. Der enorme Trubel, den das Video ausgelöst hat, sei ihm ohnehin zu viel geworden. Er hatte daher kein Problem damit, es herauszunehmen – bis zu dem Zeitpunkt, als ihm der Herr vom Landesamt am Telefon mit einem Bußgeld gedroht habe, obwohl Kuhnle ihm zu diesem Zeitpunkt bereits zugesichert hatte, seinem Wunsch nachzukommen.

„Das ist keine Art und Weise“, sagt Kuhnle. Mit seinem Anwalt habe er daher überlegt, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. „Es wäre spannend geworden, diesen Präzedenzfall durchzuboxen“, so Kuhnle. Am Ende überwog allerdings das Bedürfnis, nach dem Überfall und dem medialen Trubel wieder Ruhe einkehren zu lassen.

Wie berichtet, hatten zwei unmaskierte Männer das Juweliergeschäft in der Königstraße am Freitag vor einer Woche überfallen, die Mitarbeiterinnen mit Schusswaffen bedroht und wertvolle Uhren im Gesamtwert von rund 200000 Euro erbeutet. Die beiden Täter sind noch immer auf freiem Fuß.

15 Kommentare