Kassensturz bei Blockheizkraftwerken in Containern

17.1.2011, 19:00 Uhr
Kassensturz bei Blockheizkraftwerken in Containern

© Heinz Wraneschitz

Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. Mehrere Verdächtige wurden bereits festgenommen. Das Insolvenzgericht beauftragte die Kanzlei Raab & Kollegen, bis 4. Februar ein Gutachten über eventuelle Zahlungsunfähigkeit und die verfügbare Masse des Unternehmens vorzulegen. Die Informationsbeschaffung ist allerdings problematisch, weil der GFE-Geschäftsführer, der den Insolvenzantrag gestellt hat, in Untersuchungshaft sitzt. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft sämtliche Unterlagen beschlagnahmt.

Erkenntnisse zur Beurteilung der Situation konnten aber in Gesprächen mit Vertretern der zweiten Führungsebene gewonnen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter drückt aufs Tempo, um den derzeitigen Betriebsstillstand möglichst schnell zu beenden. Klarheit soll insbesondere für die Kapitalanleger und die Belegschaft des Unternehmens geschaffen werden. In einer Betriebsversammlung wurden die Mitarbeiter bereits darüber informiert, dass ihre seit Dezember 2010 bestehenden Lohn- und Gehaltsrückstände durch Insolvenzgeld ausgeglichen werden.

In einer Presseerklärung bekräftigen die Mitarbeiter der zweiten Führungsebene ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Sie fordern zugleich ein rasches Sanierungskonzept, um den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Nicht interessiert

In Fürth ist der Netzbetrieb der infra seit dem 2. Quartal vergangenen Jahres Abnehmer des Stroms aus GFE-Containern. Eine direkte Beteiligung an der dezentralen Energieerzeugung kam für die infra allerdings nicht in Frage. Als Blockheizkraftwerke seien die mit Pflanzenöl betriebenen Containerkraftwerke nicht effektiv genug. Bei dem von der GFE angekündigten hohen Stromertrag lohne sich die Wärmeauskopplung nicht.

Seit Jahresbeginn gibt es darüber hinaus ein weiteres Problem. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird für den Biosprit nämlich ein Nachweis der nachhaltigen Erzeugung gefordert. Liegt der nicht vor, ist die Vergütung in Frage gestellt. Eine Bau- oder auch Immissionsschutzgenehmigung brauchen die Containerkraftwerke nicht, denn sie bleiben unter den Schwellenwerten: Sie produzieren weniger als 150 Kilowatt, ihr Kamin ist unter zehn Meter hoch und die Gebäudegröße unter 75 Quadratmeter.

 

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