Keilerei auf dem U-Bahnsteig

12.7.2019, 15:54 Uhr

Zu dem gewalttätigen Zwischenfall war es Mitte 2018 im U-Bahnhof Jakobinenstraße gekommen, der 34-jährige Berliner muss sich nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Vor den Richtern kam es zu einer Aussöhnung der Kontrahenten.

Denis B. (alle Namen geändert) steht auf und sagt: "Es tut mir echt leid, ich entschuldige mich." Daraufhin meldet sich sein ehemaliger Kontrahent, der 43-jährige Milan M., der sich durch den Flaschenangriff mehrere Schnittwunden in Gesicht und an der Schulter zugezogen hatte, zu Wort und sagt: "Ich will mich auch entschuldigen. Das hätte ich nicht tun sollen." Späte Milde, die freilich nicht vor Strafe schützt.

Am 3. Juni 2018 um kurz nach Mitternacht waren die beiden Männer auf dem Bahnsteig der U-Bahn-Station Jakobinenstraße in einen handfesten Streit geraten. Denis B. hatte dort wütend gegen einen Getränkeautomaten getreten. "Er hat mein Wechselgeld nicht ausgespuckt", erklärt der Angeklagte seinen Ausraster von damals.

Milan B., der gerade als Reinigungskraft auf dem Bahnsteig saubermachte, stellte den rabiaten Mann zur Rede. Aus einem Wortgefecht wurde ein Gerangel, das von mehreren Überwachungskameras erfasst wurde. Im Gerichtssaal wurde die Aufzeichnung abgespielt.

Auf den Bildern ist zu sehen, dass Milan M. den Angeklagten mit einem an einem langen Besenstil befestigten Putzgerät auf Oberkörper und Kopf schlägt. Zwischenzeitlich trennten sich die Kontrahenten, nach wenigen Minuten aber kehrt Denis B. mit einer leeren Flasche in der Hand zurück, die bei einer erneuten Schlägerei zu Bruch geht. Auf dem Video sind die umherfliegenden Splitter deutlich zu sehen.

Bereits verurteilt

Mit der abgebrochenen Flasche verletzt der Berliner den in Fürth lebenden Bulgaren im Gesicht und an der Schulter. Aber auch Denis B. zieht sich bei der Auseinandersetzung eine Platzwunde am Kopf zu.

Der 43-jährige Milan M. wurde bereits im Oktober 2018 wegen der Schläge mit dem Putzgerät vom Amtsgericht Fürth wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch Denis B. sollte sich zunächst vor dem Amtsgericht verantworten. Weil der zuständige Richter nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung leidet und vielleicht in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden muss, leitete er das Verfahren ans Landgericht Nürnberg-Fürth weiter.

Dieses beauftragte einen psychiatrischen Sachverständigen, der im Lauf des auf vier Tage angesetzten Prozesses ein Gutachten vorlegen soll. Weitere Zeugen, darunter Berliner Polizeibeamte, werden zum Gesundheitszustand des Angeklagten aussagen. Ein Urteil könnte Ende nächster Woche fallen.