Kein Ratsbegehren zum Schulhaus Oberweihersbuch

5.11.2016, 09:00 Uhr
Kein Ratsbegehren zum Schulhaus Oberweihersbuch

© Foto: Beate Dietz

Im Sommer hatten rund 1700 Bürger ihre Unterschrift unter die Forderung gesetzt, ein Bürgerbegehren zum Thema Schulhaus Oberweihersbuch abzuhalten. Die Steiner wollten selbst über die Zukunft der kleinen Dorfschule entscheiden. Wie berichtet, war dieses Begehren vom Ferienausschuss des Stadtrates für nicht zulässig erklärt worden. Dabei berief sich der Ausschuss auf die Rechtsauffassung des Landratsamtes: Bürgerbegehren seien nur über lokale Belange möglich. Wo aber Schulunterricht stattfinde, sei eine staatliche Angelegenheit und könne daher nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

Diese Rechtsmeinung ist allerdings nicht unumstritten, daher hat die Bürgerinitiative „Erhaltet das Schulhaus Oberweihersbuch“ (BI) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrengt.

Norbert Stark, Sprecher der CSU, argumentierte, seiner Fraktion gehe es um die Bürgerbeteiligung: „Das ist ein Ausdruck der Basisdemokratie.“ Wie die Abstimmung ausgehe, spiele zunächst keine Rolle, sondern lediglich darum, „den Wunsch nach Mitsprache zu akzeptieren“. Zudem erwähnte Stark, dass ein Gerichtsverfahren die nötigen Umbauarbeiten an dem ehemaligen Schulgebäude in Oberweihersbuch verzögern könne, da es während des Verfahrens zu einer Veränderungssperre kommen könne.

Unterstützt wurde Stark von Dietmar Oeder (Grüne), der an die Leitlinie der Stadt Stein erinnerte, in der davon die Rede ist, dass man auf die Anliegen der Bürger eingehen wolle. Die Rechtsmeinung sei nicht so eindeutig wie das die Steiner Stadtratsmehrheit hinstelle, führte Agnes Meier (FDP) an. Ein Ratsbegehren könne schneller eine Lösung bringen als ein sich hinziehender Rechtsstreit.

Ein „schwebendes Verfahren“

Eine gemeinsame Antwort für SPD, SBG und FW folgte von Hannelore Pfetzing-Scheitinger (SPD). Sie erinnerte daran, dass der Ferienausschuss seine Entscheidung aus zwei Gründen getroffen habe: Zum einen wegen des Bedarfs an Hortplätzen, die in dem Gebäude geschaffen werden können, und zum anderen aus formalen Gründen.

Angesichts der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes, habe man gar nicht anders handeln können. Da die BI Klage eingereicht habe, sei der Stadt Stein nun das Gesetz des Handelns aus der Hand genommen: „Wir können nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen.“

Die FW-Fraktion legte noch eine schriftliche Erklärung nach, in der es unter anderem hieß: „Hier und heute geht es allein um rechtliche Gesichtspunkte, die zu klären sind, bevor man sinnvoll handeln kann.“ Den Gerichtsentscheid müsse man abwarten.

Bürgermeister Kurt Krömer fasste zusammen, dass sich mit der neuen Schulsituation Kinder und Lehrer wohl fühlten. Es gebe keinerlei Notwendigkeit etwas zu tun.

Der CSU-Antrag auf ein Ratsbegehren ist nicht weiter zu verfolgen, so hatte es der Bürgermeister formuliert, und dem stimmten 14 Stadträte zu (SBG, Freie Wähler zwei SPD-Stimmen, eine CSU-Stimme). Für ein Ratsbegehren sprachen sich neun Stadträte aus (CSU, Grüne, FDP, eine SPD-Stimme).

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