Kita-Gebühren: Gibt es auch in Fürth Geld zurück?

25.1.2021, 16:00 Uhr
Kita-Gebühren: Gibt es  auch in Fürth Geld zurück?

© Foto: Monika Skolimowska/dpa

Kurz vor Weihnachten passierte, womit viele schon gerechnet hatten: Schulen und Kitas mussten vor der Pandemie kapitulieren und ihre Türen schließen. Sie bleiben nun noch länger zu als ursprünglich erwartet. Mindestens bis 14. Februar findet kein Präsenzunterricht statt, Krippen, Kindergärten und Horte bieten lediglich eine Notbetreuung an.

Inzwischen fragen sich etliche Eltern, ob sie, ähnlich wie beim ersten Lockdown im Frühjahr, die Gebühren für die Zeit der Schließung erstattet bekommen. Auch beim Fürther Amt für Kinder, Jugend und Familie sind einige Nachfragen dazu eingegangen. Seit klar ist, dass die Einrichtungen nicht vor Mitte Februar wieder öffnen, kommen bei Tobias Thiem noch mehr von diesen Anrufen an. "Viele Familien wüssten jetzt schon gerne, ob sie ihr Geld zurückkriegen", sagt Thiem, der für den Bereich Kindertagesstätten zuständig ist.

Beim ersten Lockdown war das der Fall: Eltern, die ihre Kinder während der gesamten Schließzeit zu Hause betreut haben, bekamen die Beiträge für April, Mai und Juni erstattet. Dafür flossen Gelder vom Freistaat, die allerdings nicht alle Kosten deckten.

Vor allem bei Krippen und Horten, die höhere Gebühren verlangen als Kindergärten, mussten die Träger Geld zuschießen. Das sei möglich gewesen, so Thiem, weil an anderer Stelle etwas eingespart wurde, etwa beim Bastelmaterial oder bei den Heizkosten.

Er hofft, dass der Freistaat auch diesmal einspringt. Bislang jedoch wartet man darauf in Fürth und anderen Kommunen vergebens. Zwar hatte das bayerische Staatsministerium darüber am Mittwoch informieren wollen, doch offensichtlich war der Punkt von der Tagesordnung gestrichen worden.

Dass die Eltern wenigstens auf finanzieller Ebene etwas entlastet würden, würde sich Thiem sehr wünschen. Er weiß um den Stress in den Familien, wenn Schule, Kitas und Horte geschlossen sind und Großeltern zu ihrem eigenen Schutz ihre Enkel nicht treffen sollen. Würden Beiträge erstattet, so könnte das Thiem zufolge dazu führen, dass weniger Kinder in die Notbetreuung gehen. "Wer für die Betreuung zahlen muss, ohne eine Leistung dafür zu bekommen, bringt sein Kind dann vielleicht doch in die Einrichtung." Das gelte es aber zu verhindern, um das Ansteckungsrisiko zu senken.

Oberasbach hat gehandelt

Während im ersten Lockdown nur Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen einen Anspruch auf Betreuung hatten, steht diese jetzt jedem offen, der sich daheim nicht um den Nachwuchs kümmern kann. Bislang, so Thiem, seien die meisten Eltern sehr kooperativ und verständnisvoll.

Lediglich 20 bis 30 Prozent der insgesamt rund 1700 Kinder in städtischen Kindergärten und Horten kommen zurzeit tatsächlich – weniger als erwartet. Etwas höher, so Thiem, ist die Zahl der Kinder in den Krippen und in der Tagespflege: Rund die Hälfte von ihnen erscheint noch.


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Warum das so ist, weiß er nicht sicher. Er vermutet, dass es an der relativ aufwendigen Eingewöhnungszeit liegt, die Eltern ungern unterbrechen, um nach dem Lockdown nicht wieder bei Null zu starten. Außerdem seien die Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren relativ hoch – auch das sei vielleicht ein Grund, das Kind in die Krippe oder zur Tagesmutter zu bringen.

In Oberasbach wollte man in Sachen Beitragserstattung nicht länger auf die Entscheidung der Staatsregierung warten. Die Stadt hat bereits jetzt beschlossen, allen Eltern, deren Kind eine städtische Einrichtung besucht, den Monat Januar zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Nachwuchs an keinem einzigen Tag betreut wurde. Die Kosten dafür trägt zunächst die Kommune – freilich in der Hoffnung, dass der Freistaat doch noch einspringt.

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