Klage nach Derbysieg: Party in der Gustavstraße war zu lang

20.8.2014, 09:22 Uhr
Feiertag in Fürth: Nach dem triumphalen Derbysieg feierten viele Fürther in der Gustavstraße.

© Hans-Joachim Winckler Feiertag in Fürth: Nach dem triumphalen Derbysieg feierten viele Fürther in der Gustavstraße.

Ende September steht die Mediation an, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München angeregt hat. Vertreter der Stadt, darunter voraussichtlich der Oberbürgermeister, werden sich mit den Klägern, die für mehr Ruhe kämpfen, und einem vermittelnden Richter an einen Tisch setzen. Ziel ist es, im Hinblick auf die Veranstaltungen, die in der Altstadt stattfinden, einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können.

Wer dachte, dass der Streit nun bis zu dem Gespräch aussetzt, sieht sich getäuscht: Die lange Feier in der Gustavstraße nach dem Derbysieg am Montag vor einer Woche gefiel nicht jedem. Beim Verwaltungsgericht Ansbach wurde Klage gegen die Stadt eingereicht, wie Ordnungsamtschef Hans-Peter Kürzdörfer auf FN-Nachfrage sagt. Die Kommune hatte - im Falle eines Sieges der SpVgg - einen Außen-Ausschank bis 0.30 Uhr genehmigt.

Laut Kürzdörfer will die Klägerseite zudem vor Gericht erreichen, dass Feiern in der Gustavstraße nach bedeutsamen Spielen des Kleeblatts - etwa im Falle eines Aufstiegs - nicht mehr genehmigt werden. Die Stadt vertritt bisher die Position, dass diese nicht regelmäßig stattfindenden Feiern zu den sogenannten "sehr seltenen Ereignissen" zählen, bei denen der Lärmschutz gelockert werden darf.

Anders als berichtet, wurde indes gegen den nächtlichen Außen-Ausschank der Wirte beim Grafflmarkt im September keine neue Klage eingereicht: Ein gerichtliches Urteil steht zu dem Thema dennoch aus. Denn vor dem Juni-Grafflmarkt hatten drei Anwohner versucht, den Ausschank per Eilantrag um 23 Uhr zu beenden. Im Eilverfahren konnte die Stadt dies abwenden. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

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