Landkreis Fürth: Die Konkurrenz um rare Flächen

2.11.2020, 11:00 Uhr
Landkreis Fürth: Die Konkurrenz um rare Flächen

© Heinz Wraneschitz

Ökologisch sinnvoll oder zerstörerisch mit Blick auf Landschaft und Natur? Zu den Projekten, die Anlass zu solchen Diskussionen geben, gehören die geplanten riesigen Gewächshäuser in den Langenzenner Ortsteilen Hardhof und Keidenzell, aber auch die Solarkraftwerke auf freier Flur, die in etlichen Gemeinden geplant sind.

Beim kleinen Weiler Hardhof ist sogar beides gleichzeitig im Gespräch: zwei Fünf-Hektar-Glashäuser und ein Solarpark zur Stromerzeugung. Die Einwohner, die inzwischen regelmäßig alle zwei Wochen montags in Langenzenn demonstrieren, werfen beide Themen in einen Topf: Sie lehnen Solaranlage wie "XXL-Gewächshäuser" gleichermaßen ab.

Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen für das Errichten landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich völlig andere als für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PVA). So fallen Gewächshäuser jeder Größe unter das landwirtschaftliche Bauprivileg, das gilt auch für große Gartenbaubetriebe. In Paragraf 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist das geregelt.

Es gibt darin durchaus einige Einschränkungen solcher privilegierten landwirtschaftlichen Projekte – eine Größenbegrenzung zählt aber nicht dazu. Gewächshäuser müssen also in fast allen Fällen genehmigt werden.

Für Solaranlagen gilt diese Privilegierung im Außenbereich nicht. Die Investoren müssen sich an die jeweilige Gemeinde wenden und dort die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) beantragen. Dem Wunsch kann der Gemeinde- oder Stadtrat folgen – er muss aber nicht.

Ein Dilemma

Das Landratsamt hatte die Bürgermeister eingeladen, um das Thema Freiflächen-Solaranlagen zu besprechen. Dabei waren auch Vertreter von Energieversorgern, des Bauernverbands, der Bezirksregierung und Projektentwickler. Landrat Matthias Dießl beschrieb das Dilemma so: Einerseits sei Photovoltaik ein wichtiger Baustein der Energiewende. Andererseits stünden PV-Anlagen auf Freiflächen "stets auch im Spannungsfeld zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Flächenverbrauch".

Sie seien nicht nur landschaftsbildprägend, sondern würden aufgrund des Flächenverbrauchs in der Bevölkerung und in der Landwirtschaft of kritisch gesehen. Der Landrat empfahl deshalb, "derartige Vorhaben in den Kommunen planvoll anzugehen und gezielt zu steuern".

Jede Kommune soll handeln

Am Ende waren sich die Rathauschefs nach Auskunft aus dem Landratsamt einig: Jede Kommune sollte ihre Flächennutzungsplanung um den Aspekt Photovoltaik ergänzen und Kriterien für die Ausweisung definieren. In einer Erklärung der Bürgermeister heißt es weiter, sie wollten PVA auf Parkplatzflächen in den Fokus nehmen.

Der Landkreis selbst plant mehr Einsatz in Sachen Klimaschutz: Das neu gestartete, gemeinsame Klimaschutzmanagement von Kreis und Kommunen soll 2021 einen gemeindeübergreifenden Energienutzungsplan erstellen, heißt es. Dieser Plan betrachte zum Beispiel auch den Ausbau von Wärmenetzen, gehe also über Freiflächen-PV weit hinaus, erläutert das Landratsamt.

Peter Köninger, Vorsitzender des Bauernverbands im Landkreis Fürth, bekennt: "Wir haben dazu im BBV keine einheitliche Meinung." Priorität für PV-Anlagen sollten zuerst Dächer haben. Freiflächenanlagen seien oftmals umstritten. Sie würden oft zig Hektar Fläche einnehmen, die dann auf mindestens 20 Jahre dem Ackerbau entzogen seien.

Die Furcht der Kleinbetriebe

"Es hängt natürlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber hier im Landkreis ist die Flächenkonkurrenz und die Betroffenheit ziemlich groß", weiß Köninger.

Es gibt eine weitere Entwicklung, die landwirtschaftliche Kleinbetriebe um Flächen fürchten lässt: Getreide- oder Zuckerrübenfelder verwandeln sich in riesige Gemüse- und Salatfelder, ähnlich wie im Knoblauchsland. Dahinter stecken oft Gemüsebauern aus Nürnberg und Fürth auf der Suche nach Anbauflächen. Das treibe, so Köninger, die Pachtpreise – und das sähen die hiesigen Landwirte mit Sorge.

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