Langenzenner Waldfriedhof hat eigene Regeln

7.11.2019, 13:00 Uhr
Langenzenner Waldfriedhof hat eigene Regeln

© Heinz Wraneschitz

„Der Friedhof ist nicht nur gemeinsame Begräbnisstätte, sondern ein Ort der Totenruhe und der Totenehre. Als würdige letzte Ruhestätte hat er eine schickliche Bestattung zu ermöglichen.“ So steht es auf der Webseite der Stadt Langenzenn zu lesen. Das ist seit sehr langer Zeit auch am städtischen Waldfriedhof möglich, einer von fünf Gräberstätten im Ortsbereich.


Im Dezember 2018 hatte der Stadtrat eine aktuelle „Friedhofs- und Bestattungssatzung“ verabschiedet, die für alle Ruhestätten gelten sollte. Darin ist nachzulesen, wie sich Besucher auf den Friedhöfen zu verhalten haben, aber auch, dass die Grabstätten Eigentum der Stadt bleiben. Die eigene Verordnung zum Waldfriedhof wäre damit überflüssig. 


Die Frage, die sich jetzt stellt: Gilt sie überhaupt noch? Darüber hatten sich bereits die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses die Köpfe zerbrochen. Sie legt verschiedene Details fest: die Einfassung mit liegenden Platten und die Anordnung derselben oder das sofortige Heben abgesunkener Steine.


Heute aber „stellt der Ausbau der verlegten Basalt-Waschbeton-Platten und die Einfassung der Gräber mit einem Kiesgemisch die wirtschaftlichste Lösung dar“, hatte der Stadtbaumeister erläutert. Und: „Es besteht Unfallgefahr.“ 


Die sollte offensichtlich nun der Stadtrat per Aufhebungsbeschluss beenden. Doch dazu kam es nicht. Denn Bürgermeister Jürgen Habel schlug dem Gremium die Absetzung des Tagesordnungspunktes vor. Seine Begründung war, er habe neue Informationen erhalten. Welche, Neuigkeiten es zur vor 51 Jahren beschlossenen Gestaltungsverordnung gibt, das sagte der Bürgermeister nicht.

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