Lockdown: Wann kommt die Notbetreuung in den Kitas?

5.11.2020, 13:00 Uhr
Das Familienministerium überarbeitet die Vorgaben, wann es zu einem eingeschränkten Kita-Betrieb kommt. Sie sind im Rahmenhygieneplan festgehalten.

© Rolf Vennenbernd, NN Das Familienministerium überarbeitet die Vorgaben, wann es zu einem eingeschränkten Kita-Betrieb kommt. Sie sind im Rahmenhygieneplan festgehalten.

Die steigenden Corona-Zahlen vermehren die Sorgen von Eltern: Sie fürchten, wie im Frühjahr bald wieder selbst die Betreuung ihrer Kinder übernehmen zu müssen, weil Kindertageseinrichtungen womöglich auf einen stark eingeschränkten Betrieb zurückfahren müssen. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

Wie sieht die Situation aktuell aus?

In Stadt und Landkreis Fürth etwa wurden Kita-Leitungen zuletzt dazu aufgefordert, ihre Konzepte für den Notbetrieb bereitzuhalten. Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, hat das Gesundheitsamt erneut geprüft, ob die Einrichtungen auf kleinere Gruppen oder gar eine Notbetreuung umstellen müssen.

Grundlage dafür ist der Rahmen-Hygieneplan des Familienministeriums. Er sieht drei Stufen des Kita-Betriebs in Corona-Zeiten vor, abhängig vom Infektionsgeschehen: Regelbetrieb (Stufe I/grüne Phase), Regelbetrieb mit strengeren Hygienemaßnahmen (Stufe II/gelb), eingeschränkter Betrieb oder sogar Notbetreuung (Stufe III/rot). Das Kita-Jahr begann im September im Regelbetrieb (was damit wieder möglich war, lesen Sie hier).

Die steigenden Infektionszahlen haben dazu geführt, dass Krippen, Kindergärten und Horte seit einiger Zeit nun in der gelben Phase (Stufe II) sind. Das heißt: Gruppen müssen wieder streng getrennt sein und beim Personal gilt eine Maskenpflicht. In der roten Phase (Stufe III) würden nicht mehr alle Kinder gleichzeitig betreut werden. Auch in Nürnberg beispielsweise hat man bislang auf diesen Einschnitt verzichtet.

Der Lockdown hat die Corona-Ampel abgelöst. Was aber ist mit dem Rahmen-Hygieneplan? Gilt der noch? Schließlich ist es doch das erklärte Ziel des Freistaats, die Kitas offenzuhalten.

Dazu sagt das Familienministerium auf FN-Nachfrage: Der Rahmen-Hygieneplan gilt nach wie vor, wird aktuell aber überarbeitet. Das Ministerium verweist darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz die Entscheidung getroffen hat, den Betrieb von Kitas möglichst lange aufrechtzuerhalten. Es werde derzeit erneut geprüft, "wie dies in der Praxis bestmöglich umgesetzt werden kann".

Was ist denn bisher in Sachen Notbetrieb im Rahmen-Hygieneplan festgelegt?

Die Entscheidung, wann Kitas in die rote Phase wechseln, trifft das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Es kann sich dabei an der Sieben-Tage-Inzidenz orientieren. Genannt ist im Rahmen-Hygieneplan als Beispiel eine Inzidenz von über 50 Fällen. Allerdings stammt der Rahmen-Hygieneplan aus dem Sommer, als so ein Inzidenzwert noch sehr hoch erschien.

Das Familienministerium betont: Es gibt derzeit keinen Automatismus, dass die rote Phase ab einem bestimmten Inzidenzwert eintritt. Das Ministerium gab auf Nachfrage auch keine Empfehlung ab, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Notbetreuung sinnvoll erscheint.

Das Staatliche Gesundheitsamt berücksichtigt neben der Sieben-Tage-Inzidenz, welche Maßnahmen in anderen Lebensbereichen getroffen werden, und es sieht sich speziell auch das Infektionsgeschehen im Kita-Bereich an. Bisher seien die Fallzahlen in den Einrichtungen in Stadt und Landkreis Fürth so niedrig gewesen, dass ein Weiterarbeiten in Stufe II vertretbar sei, hieß es zuletzt aus dem Fürther Landratsamt.

"Die Hygienekonzepte funktionieren gut", sagt dazu Tobias Thiem, im Fürther Jugendamt zuständig für den Bereich Kindertagesstätten. Auch deshalb habe man Stufe II so lange beibehalten können. "Es wird gute Arbeit geleistet." Aus dem Stadtgebiet ist ihm noch kein Fall bekannt, wo eine Covid-19-Infektion in einer Kita größere Kreise zog.

Stufe III könnte übrigens auch nur für einen Teil der Kindertageseinrichtungen in einer Stadt oder Gemeinde angeordnet werden.

Was erwartet Eltern in Stufe III?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Stufe III gestaltet werden kann. Zur Notbetreuung, wie die Familien sie im Frühjahr erlebt haben, müsste es auf jeden Fall nicht zwangsläufig kommen. Sie ist das "letzte Mittel".

Zuerst ginge es also um einen "eingeschränkten Betrieb". Denkbar ist etwa, dass kleinere Gruppen im Wechsel betreut werden. In Fürth hat man das Ziel, dass alle Kinder in diesem Fall möglichst an zwei Tagen pro Woche die Kita besuchen könnten.

Wie geht es im Schul-Bereich weiter?

Ungeachtet der drastisch gestiegenen Corona-Zahlen soll es an bayerischen Schulen auf absehbare Zeit keine automatischen Klassenteilungen oder gar Schulschließungen geben. Selbst in Corona-Hotspots sollen Schulen nicht automatisch auf einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht umstellen, sondern allenfalls einzelne, betroffene Schulen. Es wird also individuell entschieden. Zudem soll die Maskenpflicht nach den Herbstferien weiterhin auf dem Schulgelände gelten - und damit auch im Unterricht.

Das Schnupfen-Dilemma könnte erneut ein Thema werden.

Bisher ist laut Rahmen-Hygieneplan vorgesehen, dass mit dem Wechsel in Stufe III auch wieder strengere Regeln für Kinder mit Schnupfen gelten: Sie sollen die Kita dann nur nach Vorlage eines negativen Test-Ergebnisses oder eines ärztlichen Attests besuchen können.

Nun muss man zurzeit oft wieder lange auf ein Test-Ergebnis warten, manchmal fast eine Woche. Eltern, die auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind, beunruhigt das freilich.

Das Familienministerium erklärt auf FN-Nachfrage: "Im Lichte der genannten Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz wird auch diesbezüglich geprüft, ob eine Änderung des Verfahrens veranlasst ist."

Der Artikel wurde am 5. November aktualisiert. Ein Fehler wurde korrigiert: In Stufe II wird noch nicht von "eingeschränktem Betrieb" gesprochen, sondern erst in Stufe III. Diese sieht einen eingeschränkten Betrieb (mit kleineren Gruppen) oder als letztes Mittel eine Notbetreuung vor.

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