Mayer greift die Stadt an

5.9.2014, 21:00 Uhr
Alexander Mayer bei einer Stadtführung zum Thema Ludwigsbahnhof.

© fn Alexander Mayer bei einer Stadtführung zum Thema Ludwigsbahnhof.

Wie Mayer in seinem letzten Rundbrief als Heimatpfleger angibt, hat ihm die Stadt bis dato nicht gekündigt. Dabei habe sie ihn ab 2012 „ohne mein Dazutun unbefristet als Beschäftigten beim Versicherungsträger angemeldet“. Und: „Wie mir seinerzeit schriftlich mitgeteilt wurde, kommen dem Stadtheimatpfleger seitdem voller Kündigungsschutz und gleiche Rechte wie allen Arbeitnehmern der Stadt Fürth zu.“

Rechtsreferent Christoph Maier kontert, bei einem Ehrenamt gebe es „ keine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinn, das endet durch Zeitablauf.“ 2012 habe die Stadt zwecks Versteuerung eines Teils der Aufwandsentschädigung (400 Euro im Monat) Mayer beim Finanzamt und Sozialversicherungsträger angemeldet. Daraus begründe sich aber kein formelles Arbeitsverhältnis. Dass Mayer dieses jetzt schriftlich bestätigt worden sein soll, sei im Rathaus ebenso wenig bekannt wie die Mitteilung von 2012.

Seit 2012 ist das zuvor unbefristete Amt des Heimatpflegers an die Legislaturperiode geknüpft. Mayer, der das Amt 2004 antrat, sieht nun in seinem Fall einen Verstoß „gegen das Rechtsprinzip des Rückwirkungsverbots“. Maier widerspricht: Dieses gelte nur bei abgeschlossenen Sachverhalten.

Erneut wirft Mayer der Stadt Manipulation bei der Wahl seiner Nachfolgerin vor. Wie berichtet, waren im Bewerbungsverfahren Interna nach außen gedrungen, mit denen Karin Jungkunz vor dem entscheidenden Votum für sich werben wollte. Laut Maier hat die Stadt den Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht geprüft. Nur: Weil damals Verwaltungsleute und Fraktionen informiert waren, lasse sich kein Schuldiger ausmachen. „Da kämen mindestens 50 Personen infrage.“ Den Vorwurf der Manipulation weist Maier zurück.

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