Mehr Radler-Freiheiten in Einbahnstraßen

7.5.2019, 21:00 Uhr
Radfahrer sollen jetzt mehr Freiheiten auf der Straße erhalten: Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren ist einer der Antragsforderung der SPD-Stadtratsfraktion.

© F.: Heinl/dpa Radfahrer sollen jetzt mehr Freiheiten auf der Straße erhalten: Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren ist einer der Antragsforderung der SPD-Stadtratsfraktion.

Es gibt sie, die Einbahnstraßen, die Radler in der Gegenrichtung durchfahren dürfen. Schon vor 15 Jahren wurden die ersten davon in der Fürther Innenstadt freigegeben. Doch auch im Jahr 2019 ist eine solche Regelung noch immer die Ausnahme.

Mehr Radler-Freiheiten in Einbahnstraßen

© Foto: Stefan Puchner/dpa

Hier setzte die SPD-Stadtratsfraktion vor kurzem an. Sie forderte in einem Antrag: Die Verwaltung solle nun alle geeigneten Routen für Radfahrer öffnen. Geeignet scheinen den Sozialdemokraten einspurige Straßen sowie solche, die in 30er-Zonen liegen – "außer dort, wo massive Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen".

Der Schritt soll das Radfahren in Fürth attraktiver machen: indem bessere Verbindungen entstehen, weniger Umwege gefahren werden müssen. Ein Ziel, für das die Grünen seit langem kämpfen. "Im Kern unterstützen wir das Anliegen", sagte Grünen-Stadtrat Harald Riedel denn auch in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses.

Der Zeitpunkt des SPD-Antrags allerdings erstaunte ihn ein wenig. Zeitgleich nämlich hatte sich der Fürther Ortsverband des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) mit dem Thema befasst. Mitglieder hätten sich die Einbahnstraßen im Stadtgebiet bereits sorgfältig angeschaut und seien gerade dabei, eine Liste mit jenen Abschnitten zu erstellen, die fürs Radfahren freigegeben werden sollten.

Diese Liste dürfte hilfreich sein. Denn deutlich wurde in der Ausschusssitzung auch: Die Stadtverwaltung bittet darum, dass – wie bisher schon – konkrete Wünsche für Öffnungen an sie herangetragen werden. Hans-Joachim Gleißner, Chef des Fürther Straßenverkehrsamts, versicherte, dass man der Freigabe zustimmen werde, wo dies zu verantworten sei. Den städtischen Mitarbeitern fehle jedoch die Zeit, selbst pauschal alle Strecken zu untersuchen. Der Ausschuss zeigte Verständnis dafür.

Grundsätzlich ist verkehrsrechtlich die Freigabe zulässig, wenn maximal Tempo 30 erlaubt ist, die Straße ausreichend breit und die Verkehrsführung übersichtlich ist – auch an Kreuzungen und Einmündungen.

Die Bäumenstraße am Stadttheater etwa schätzt Gleißner als zu schmal ein. Die Benditstraße, die von der Karolinenstraße abzweigt, wiederum sei nicht auf 30km/h begrenzt. Gegen die Öffnung der Moststraße spreche, dass hier Radfahrer die Friedrichstraße ohne Sicherung queren müssten – während ein Stück weiter an der Rudolf-Breitscheid-Straße eine Ampel vorhanden ist.

2004 war die Einbahnregelung für Radler am Heiligenberg, in der Anger-, Pfister-, Bogen-, Mathilden-, Marien-, Wasser-, Garten- und Johannisstraße aufgehoben worden. Die Stadt wollte damit auch legalisieren, was für etliche Radler ohnehin schon gewohnte Übung war. 

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