Mehrwertsteuer: Wumms bei den Energiepreisen

30.8.2020, 16:00 Uhr
Mehrwertsteuer: Wumms bei den Energiepreisen

© Julian Stratenschulte/dpa

Das Detail entdeckte der Chef der Steiner Stadtwerke (StSt), René Lukas, bei der Lektüre der Ausführungen des Bundesfinanzministeriums zur Mehrwertsteuersenkung. Bekanntlich gilt für das zweite Halbjahr 2020 der niedrigere Satz von 16 Prozent. Das betrifft natürlich auch Strom und Gas.

Die Steuersenkung von drei Prozent wollte Lukas in vollem Umfang an die Kunden der StSt weitergeben. Interessant wurde es für den Geschäftsführer, als er auf den Passus der sogenannten Stichtagsregelung stieß. Sie ermöglicht Energieversorgern, die Steuersenkung auf das komplette Jahr 2020 anzuwenden.

Die Preise sinken um drei Prozent

Nach einer rechtlichen Prüfung und klärenden Gesprächen mit dem Finanzamt ging die gute Nachricht an die Kunden heraus: Die Preise für Strom, Gas und Internet (ein Angebot, das die StSt zusätzlich vorhalten) sinken um drei Prozent. Der Wasserpreis, hier beträgt der aktuelle Mehrwertsteuersatz fünf statt bislang sieben Prozent, fällt ebenfalls.

Genauso halten es auch die Stadtwerke Zirndorf. "Wir haben die rechtliche Seite geklärt und werden die Steuersenkung für das komplette Jahr weitergeben", sagt Christoph Marquard, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit, auf FN-Nachfrage.

Die guten Nachrichten, die die Kunden der Steiner und Zirndorfer Stadtwerke erhielten, gibt es für alle, die von der Fürther infra ihre Energie beziehen, noch nicht. Zum einen ist kein Unternehmen verpflichtet, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben, zum anderen wird es komplizierter, je größer der Versorger ist.

Während die kleineren Versorger normalerweise genau am Stichtag 31. Dezember abrechnen, tun das die größeren oft nicht, womit ungewiss ist, ob sie sich dann auf die Regelung zur Mehrwertsteuersenkung berufen können.

Klarheit bis September

Kerstin Sammet, Pressesprecherin der Fürther infra, erläutert deshalb, dass das Unternehmen erst mit dem Abrechnungsdienstleister, den es in Anspruch nimmt, klären muss, ob die Steuersenkung in die Abläufe eingepasst werden kann.

Außerdem gebe es noch offene finanzrechtliche Fragen. Nicht zuletzt sei die Ausdehnung auf das gesamte Jahr eine zusätzliche Subvention für Unternehmen und es ist unklar, ob ein kommunaler Versorger so vorgehen darf. Spätestens bis Mitte September, sagt Sammet, wisse aber auch die infra genau über die Modalitäten Bescheid und könne ihre Kunden informieren.

36 Euro eingespart

Zumindest eine positive Zusage für das zweite Halbjahr 2020 kann sie schon machen: "Dafür wird die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich weitergegeben."

Inzwischen kann jeder für sich berechnen, was er durch die niedrigere Mehrwertsteuer spart. Bei jährlichen Kosten von 1200 Euro für Strom sind es 36 Euro. Gegebenenfalls kommt noch die Ersparnis für Gas und Wasser hinzu. Derzeit sieht es allerdings danach aus, dass 2021 wieder die alten Steuersätze zurückkehren.

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