Missbrauch im Erzbistum Bamberg: Anlaufstelle eingerichtet

28.1.2019, 16:00 Uhr
Das Bistum Bamberg bietet Opfer sexualisierter Gewalt in kirchlichen Bereichen Hilfe an.

© dpa Das Bistum Bamberg bietet Opfer sexualisierter Gewalt in kirchlichen Bereichen Hilfe an.

Verstärkt ab dem Jahr 2010 wurden immer wieder Fälle von sexuellem Missbrauch in kirchlichen, nicht zuletzt katholischen Einrichtungen, öffentlich. Deshalb gab die Deutsche Bischofskonferenz die MHG-Studie in Auftrag. Sie sollte die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Diözesanpriester, Diakone und Ordenspriester zwischen 1946 und 2014 feststellen und ergründen, welche innerkirchlichen Strukturen diese Vorfälle begünstigt haben könnten.

MHG steht für Mannheim-Heidelberg-Gießen — aus diesen drei Städten kommen die Wissenschaftler, die an dem Forschungsprojekt mitarbeiteten. Im September 2018 wurde die 300 Seiten lange Studie veröffentlicht. Für das Erzbistum Bamberg listet sie für den genannten Zeitraum 88 mutmaßliche Opfer auf, die zum Zeitpunkt der Vorfälle zwischen vier und 20 Jahre alt waren. 56 sind männlich, 32 weiblich. 1711 Personalakten von Mitarbeitern der Erzdiözese wurden untersucht, in 41 davon fand man Hinweise auf Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch. Wie viele Täter und Opfer aus der Stadt Fürth und aus dem Landkreis kommen, ist nicht bekannt.

Schlimme Erinnerungen

Generalvikar Georg Kestel bezeichnete das Ergebnis als "erschütternd" und betonte: "Das Mitgefühl gilt allen Opfern aus der Vergangenheit und Gegenwart." Die Kirche müsse auf verschiedenen Handlungsebenen Maßnahmen ergreifen, um solches Leid in Zukunft zu verhindern.

Das Erzbistum ist aktiv geworden. Betroffene aus der Diözese können sich bei Eva Hastenteufel-Knörr kostenlos beraten lassen. Die Bamberger Rechtsanwältin und Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums steht derzeit mit etwa zehn Personen in Kontakt, die angeben, dass sie sexuelle Übergriffe durch Diözesanmitarbeiter erleiden mussten. Teilweise gehe es um Nähe-Distanz-Probleme, die für Betroffene unangenehm, aber nicht strafbar seien. Einige berichteten ihr von sexuellen Berührungen, in einem Fall steht der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum.

"Es sind überwiegend Altfälle", sagt die Rechtsanwältin. Viele Berichte stammten aus den 60er bis 80er Jahren. "Aber trotzdem haben die Betroffenen teils bis heute noch Beeinträchtigungen." Dazu zählten etwa Alpträume und Eheprobleme.

Nach der Veröffentlichung der Studie seien bei manchen Betroffenen wieder schlimme Erinnerungen hochgekommen, die sie längst in irgendwelchen "Schubladen" vergraben hatten. Auch die Tatsache, dass es nun einen festen Ansprechpartner gibt, habe manche zum Reden gebracht, ist Hastenteufel-Knörr sicher. Wenn die mutmaßlichen Opfer einen Täter benennen, gibt die Anwältin die Informationen an die Bistumsleitung weiter. Diese informiert in konkreten Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft.

Manchmal scheidet eine Strafverfolgung aus — wegen Verjährung oder weil die Tatverdächtigen schon verstorben sind. "Bei verjährten Taten erstatten wir trotzdem Anzeige", sagt Hastenteufel-Knörr. "Unter Umständen können sie kirchenrechtlich noch geahndet werden." Außerdem können Sexualdelikte gegen Minderjährige aufgrund einer Gesetzesänderung länger verfolgt werden als früher: Die Verjährungsfrist ruht, bis der Betroffene das 30. Lebensjahr vollendet hat, und beträgt je nach Schwere des Falls bis zu 20 Jahre.

Wie versucht das Bistum, solchen Vorfällen in Zukunft vorzubeugen? "Jede Einrichtung — jede Pfarrei, jede Kita, jede Schule — soll ein Integriertes Schutzkonzept entwickeln", sagt Monika Rudolf, Präventionsbeauftragte des Erzbistums. In verpflichtenden Schulungen werden alle Bistumsmitarbeiter für das Thema sexuelle Gewalt sensibilisiert. Laut Rudolf haben gegenwärtig etwas mehr als die Hälfte der 3000 Mitarbeiter der 270 Bistumseinrichtungen die Schulung hinter sich. "Bis 2020 wollen wir mit dem jetzigen Personal durch sein", sagt die Sozialpädagogin. Es wird regelmäßige Auffrischungen geben. Auch werden die Leitlinien des Bistums zur Missbrauchsprävention derzeit überarbeitet.

Für beide Konfessionen

Ansprechpartnerinnen der katholischen Kirche: Eva Hastenteufel-Knörr, Telefon (09 51) 40 73 55 25, E-Mail kanzlei-hastenteufel@t-online.de und Monika Rudolf, Telefon (09 51) 5 02 16 40, E-Mail monika-rudolf@erzbistum-bamberg.de

Auch die evangelische Kirche kennt das Problem. Für Opfer sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich im Dekanat Fürth ist Klinikseelsorgerin und Pfarrerin Karin Wildt Ansprechpartnerin. Tel. (09 11) 75 80 16 21, E-Mail Karin.Wildt@klinikum-fuerth.de Weitere Informationen unter www.bayern-evangelisch.de/hilfe-und-begleitung

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