Missbrauch: Pfarrer muss nicht vor den Richter

26.2.2011, 13:00 Uhr
Missbrauch: Pfarrer muss nicht vor den Richter

© Andre De Geare

Der heute 62-jährige Priester, der im Jahr 2004 in die Doppelgemeinde Großhabersdorf-Dietenhofen (Kreis Fürth/Kreis Ansbach) kam, ist an einen anderen Ort außerhalb des Bistums Eichstätt gezogen. Sein Arbeitgeber hat ihn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ihm ist jeglicher Dienst seelsorgerischer Art untersagt, betont ein Sprecher der Diözese. Weitere Konsequenzen könne man nicht ziehen.

Seit die bayerischen Bischöfe vor einem Jahr im fränkischen Vierzehnheiligen neue Leitlinien im Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch erlassen haben, müssen die Bistümer bei jedem Verdacht dieser Art die Staatsanwaltschaft einschalten.

Dies geschah auch, als vergangenen April die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen den beliebten Geistlichen in Großhabersdorf bekannt wurden. Bischof Gregor Maria Hanke enthob den Pfarrer seines Amtes und informierte die Justizbehörden. Ein ehemaliger Schüler des Regensburger Domspatzen-Internats hatte sich gemeldet und von konkretem sexuellen Missbrauch im Jahr 1971 berichtet. Später kamen weitere Anschuldigungen hinzu.

Übergriff im Wohnhaus

Ein heute 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Neumarkt und ein 38-jähriger Berliner Theaterregisseur klagten den Geistlichen an, sie ebenfalls als Kind missbraucht zu haben. Die Vorfälle sollen sich zum einen im Regensburger Internat, zum anderen im Wohnhaus eines Pfarrgemeindemitglieds in Wemding abgespielt haben.

In der Dienstzeit des Pfarrers in den 1980/90er Jahren in Westmittelfranken soll es zudem zu weiteren Übergriffen auf Kinder und Jugendliche gekommen sein. Eine Tat wurde dann bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aktenkundig. Doch die Behörde stellte das Verfahren ein, ebenso wie es die Staatsanwaltschaften in Regensburg und Augsburg getan hatten. In allen Fällen ist die Verjährungsfrist für diesen Straftatbestand von 20 Jahren inzwischen überschritten.

Ansbachs Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Karl verweist darauf, dass 20 Jahre eine angemessen lange Zeit seien, ehe der „Rechtsfrieden“ wiederhergestellt ist. Das heißt, danach können auch keine zivilrechtlicher Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Im Bistum Eichstätt gab es nach Auskunft von Generalvikar Isidor Vollnhals im vergangenen Jahr Vorwürfe von sexuellem Missbrauch gegen insgesamt sechs Diözesanpriester und einen Ordensgeistlichen. Fünf Hinweise haben sich auf den Zeitraum zwischen 1945 und 1980 bezogen, zwei weitere Fälle betrafen die 90er Jahre. Zwei der beschuldigten Priester sind verstorben. Drei sind im Ruhestand, darunter der Pfarrer aus Großhabersdorf-Dietenhofen.

Zwei weitere Priester sind noch im Dienst: Die ihnen zur Last gelegten Ereignisse sollen sich in einer Zeit abgespielt haben, als sie selbst minderjährig waren. Die Fälle sind verjährt.

Im Erzbistum Bamberg haben sich 23 Opfer gemeldet. Ihre Schilderungen der Geschehen reichen bis in die 40er Jahre zurück. Manche von ihnen hätten nur eine Dokumentation gewünscht, teilt das Bistum mit, andere hätten aber die juristische Aufarbeitung verlangt.



Inzwischen ist ein Priester, der nur vorübergehend hier tätig gewesen ist, strafrechtlich verurteilt worden. Gegen zwei Pfarrer wurden die Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Ein weiterer Priester, der in den Laienstand zurückversetzt wurde, ist in einem Strafverfahren als schuldunfähig eingestuft worden. Vier Priester sind verstorben, doch den Vorwürfen gegen sie gehe man nach, versprach Erzbischof Ludwig Schick.

Das Regensburger Bistum ist mit Auskünften zum Thema „sexueller Missbrauch“ sehr zurückhaltend. In einem aktuellen Fall habe man einen Priester nach Bekanntwerden der Vorwürfe zuerst beurlaubt, mit Beginn der Ermittlungen aus dem Dienst entfernt, sagte Sprecher Jakob Schötz.

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