Naturbäder: Alles im grünen Bereich

27.6.2019, 21:00 Uhr
Naturbäder: Alles im grünen Bereich

© Thomas Scherer

Mancherorts wurden Einrichtungen vorläufig geschlossen oder Rutschen und Stege abmontiert. Die hiesigen Naturbäder in Keidenzell und in Großhabersdorf aber haben weiter geöffnet. In beiden Kommunen sehen die Verantwortlichen keinen Anlass zur Sorge, dass sich daran grundsätzlich etwas ändern könnte.

Das Naturbad in Keidenzell, ursprünglich ein Löschwasserteich, gilt nach den Worten des stellvertretenden Langenzenner Stadtwerke-Leiters Jürgen Reuther heute als Schwimm- und Badeteich mit biologischer Wasseraufbereitung samt kalter Dusche und WC. Eintritt wurde und wird nicht verlangt. "Das wäre zu aufwendig, da bräuchten wir ja ein Kassensystem." Vor dem BGH-Urteil hatte das Mini-Bad von frühmorgens bis spätabends geöffnet, mit einem Schild "Baden auf eigene Gefahr" schien klar, wer bei Verletzungen haftet.

Doch der Bundesgerichtshof drehte die Beweislast um. Eine Gemeinde muss nachweisen, dass sie keine Schuld an einem Unfall trägt. Sie hat permanent für die Überwachung des Badebetriebs zu sorgen. Ausgenommen sind frei zugängliche und nicht erkennbar begrenzte See- oder Flusszugänge ohne Stege, Sprungbretter und andere Infrastruktur, die zum Baden animiert.

Der Stadtrat diskutierte und beschloss: Das kleine Bad soll bleiben. In Keidenzell montierten sie das Schild ab und organisierten eine Badeaufsicht. Laut Reuther handelt es sich um ein Team aus momentan sechs jungen Leuten, Abiturienten oder Ferienjobber, mit dem silbernen Rettungsschwimmabzeichen, das auf Honorarbasis arbeitet. Dem Stadtwerke-Vize wäre eine fest angestellte Badeaufsicht (plus Honorarkräfte) lieber, doch die war bisher nicht aufzutreiben. Mit der jetzigen Lösung ist Reuther zufrieden und sieht Keidenzell für die Zukunft erst mal gewappnet.

Weil eine Badeaufsicht nur sechs Stunden am Stück arbeiten darf, wurden die Öffnungszeiten mittwochs und donnerstags verkürzt (14 bis 20 Uhr). Von Freitag bis Sonntag organisiert Reuther je zwei Fünf-Stunden-Schichten, die einen Betrieb von 10 bis 20 Uhr gewährleisten. Montags und dienstags bleibt das Bad geschlossen, "damit sich das Wasser regenerieren kann". Unterstützt wird das natürliche Filtersystem dann von einem Saugroboter, der den Boden des bis zu 1,60 Meter tiefen Schwimmbeckens reinigt.

Die Wasserqualität wird regelmäßig kontrolliert und war auch Anfang Juni in Ordnung. Weil sich aber zu viele Algen gebildet hatten, war das Wasser trüb, der Untergrund nicht sichtbar. Das Bad wurde geschlossen. "Die Biologie braucht Zeit, um sich einzupendeln", sagt Reuther, deshalb sei hin und wieder mit einer Schließung zu rechnen. Doch oft könne man kurze Zeit später wieder aufsperren. Dass das Wasser bei der aktuellen Hitze veralgen und verkeimen könnte, glaubt Reuther nicht, denn dank Pumpe, Saugroboter und Badegästen werde es ständig bewegt.

In Großhabersdorf hat sich durch das BGH-Urteil "nichts verändert", versichert Thomas Seischab, der geschäftsleitende Beamte im dortigen Rathaus. Sicher, die Gemeinde nenne ihr Freibad "Naturbad", obwohl es streng genommen ein "Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung" ist, also ein "ganz normales Freibad", dessen Wasser bis 2010 mithilfe von Chlor und seitdem biologisch gereinigt wird. Während es etwa im aktuell geschlossenen Naturbad von Postbauer-Heng (Kreis Neumarkt) seit Jahren keine Badeaufsicht mehr gibt, stand die in Großhabersdorf nie zur Debatte. Unter der Woche obliegt die Kontrolle der neuen Fachangestellten für Bäderbetriebe, Tamara Zankl, und zwei fest angestellten Rettungsschwimmern, am Wochenende der örtlichen Wasserwacht. Und an sehr heißen Tagen mit 1500 Besuchern "stehen bei uns drei Aufsichten am Beckenrand". Damit hat nach Seischabs Überzeugung in Großhabersdorf juristisch alles seine Richtigkeit.

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