Neonazi geschlagen? Antifaschist zu Geldstrafe verurteilt

22.10.2014, 11:00 Uhr
Neonazi geschlagen? Antifaschist zu Geldstrafe verurteilt

© Foto: Hans Winckler

Der Angeklagte, ein 27-jähriger Student, redet nicht lange herum: „Ich habe nicht geschlagen. Ich wollte dem Mann, ein bekannter Neonazi, klarmachen, dass ich nicht dulde, was er da tut. Deshalb habe ich mich vor ihm aufgebaut und versucht, die Zigarette aus seinem Mund zu nehmen.“ Allerdings habe der so Attackierte die Hand seines Angreifers packen können, dabei habe er Rußspuren von seiner eigenen Zigarette im Gesicht abbekommen.

Rußspuren, die von der Polizei fotografiert wurden und die am Ende im Amtsgericht eine entscheidende Rolle spielen sollten. Zu dem Vorfall kam es im Januar. Im Vorfeld der Kommunalwahl versuchten Anhänger der Bürgerinitiative Soziales Fürth (BiSF) in der Schwabacher Straße in der Nähe des Bürgeramts Süd die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, um zur Stadtratswahl zugelassen zu werden. Vertreter der antifaschistischen Szene waren ebenfalls vor Ort, um die Passanten über den Hintergrund dieser rechtsextremen Vereinigung aufzuklären.

„So geht es nicht“

Der Betroffene, der Strafantrag gegen den Antifa-Mann gestellt hatte, kam als Zeuge zu Wort. Er berichtete, der Angeklagte sei aus einem Bus gestiegen und auf ihn zugekommen. Beim Warten auf einer Verkehrsinsel habe er bereits Drohgebärden gemacht. Dann sei er frontal auf ihn zugesteuert und habe ihn „mit voller Wucht“ ins Gesicht geschlagen. Dabei sei ihm die Zigarette ins Gesicht gedrückt worden. Auf Nachfrage berichtete er, dass er anschließend etwas Kopfschmerzen, aber keine Brandverletzung gehabt habe.

Zwei weitere Zeugen, einer von jeder Seite, brachten keine Klarheit. Staatsanwalt Michael Schrotberger forderte eine Geldstrafe über 2000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Richter Wolfgang Ring verurteilte den Angeklagten allerdings wegen tätlicher Beleidigung zur Zahlung von 600 Euro. Es sei eine Missachtung des anderen, die Zigarette aus dem Mund zu ziehen. Wie das hundertprozentig stattgefunden habe, sei nicht ohne Restzweifel festzustellen, die Aussagen des Angeklagten passten für ihn aber am ehesten zu den erkennbaren Spuren.

Der Vorsitzende machte klar: „Es ist sicher ehrenwert, gegen rechte Tendenzen vorzugehen, aber so geht es nicht.“

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