Neonazis machen Jagd mit der Kamera

10.7.2016, 21:00 Uhr
Neonazis machen Jagd mit der Kamera

© Foto: dpa

Als sich jüngst fünf Antifaschisten vor dem Fürther Amtsgericht verantworten mussten, weil sie bei einer Kundgebung der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg Polizeibeamten Widerstand geleistet hatten (wir berichteten), saßen auch drei Neonazis im Gerichtssaal. Einer von ihnen: Kai Zimmermann, ein unter anderem wegen Körperverletzung vorbestrafter Kader des Dritten Wegs und Vorstandsmitglied der rechten Tarnorganisation „Bürgerinitiative Soziales Fürth“.

Zimmermann, seit kurzem „Gebietsverbandsleiter Süd“ des Dritten Wegs, fotografierte vor dem Amtsgericht Unterstützer der Angeklagten. Auch einen Journalisten der Fürther Nachrichten lichtete er mehrfach ab. Bereits im Mai war auf der Internetseite des Dritten Wegs das Foto eines FN-Redakteurs mit Namen veröffentlicht worden, der über eine Verhandlung gegen einen Nazigegner berichtet hatte, der auch Zimmermann beiwohnte. Die Absicht der Rechtsextremen ist klar: Einschüchterung. Bilder von Nazigegnern landen nicht selten in sogenannten „Anti-Antifa“- Karteien. Mehrfach wurden auf einschlägigen Internetseiten persönliche Daten veröffentlicht und daraufhin Autos und Wohnhäuser der Betroffenen angegriffen.

Da sich Zimmermann bei der Verhandlung in Fürth als Pressevertreter ausgab, konnte er vor dem Gerichtsgebäude unbehelligt von der Polizei agieren. Auch im Gerichtssaal saß er als Journalist. Schon seit Jahren kritisieren Journalisten und Berufsverbände, dass sich Neonazis mit zweifelhaften Presseausweisen Vorteile verschaffen, um diese zu missbrauchen. Auf Demonstrationen können sie damit in den geschützten Pressebereich gelangen und Gegner fotografieren, bedrohen – oder angreifen. Beim NSU-Prozess in München beschmierten „Journalisten“ die Kameraobjektive eines Fernsehteams.

Der Begriff Journalist ist gesetzlich nicht geschützt. Im Grunde kann sich jeder selbst einen Presseausweis ausstellen oder bei kommerziellen Anbietern im weltweiten Netz kaufen. Der amtlich beglaubigte Presseausweis für professionelle Journalisten, der einen Passus des Innenministers enthielt, wurde 2009 von der Innenministerkonferenz abgeschafft. Heute geben sechs Berufsverbände und Gewerkschaften einen Ausweis an hauptberuflich tätige Journalisten aus, der als „anerkannt“ gilt, aber als Verbandsausweis ohne Beweiskraft von Behörden und Gerichten nicht zwingend akzeptiert werden muss.

Einheitliches Modell

Eine Selektion zwischen diesem und anderen Ausweisen ist laut Theresa Sargo-Wiedner, Pressesprecherin des Amtsgerichts Fürth, schwierig. „Wir können und dürfen nicht entscheiden, wen wir als Presse akzeptieren und wen nicht“, sagt sie. Wenn unbekannte Journalisten das Gericht um sensible Informationen bitten, prüfe man zwar nach, wer da anfragt. Sargo-Wiedner macht aber klar: „Auch als Zuschauer, ohne Presseausweis, kann man bei öffentlichen Verhandlungen mitschreiben.“ Während einer Verhandlung sei Fotografieren zwar verboten, im Gebäude an sich aber nach Absprache möglich.

Auch bei den Berufsverbänden ist das Thema Presseausweis aktuell. „Wir möchten zu einem bundeseinheitlichen Ausweis zurückkehren“, sagt Jutta Müller, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalistenverbandes (bjv). Sie befürwortet es, dass der Beruf gesetzlich nicht geregelt ist. Damit lasse sich die Unabhängigkeit des Journalismus als Wächter der Demokratie sichern. Gleichzeitig sei eine einheitliche Ausweisung notwendig, um sich als hauptberuflicher Journalist zu legitimieren und Rechtssicherheit zu haben.

Der bjv sei in der Vergangenheit öfter damit konfrontiert gewesen, dass rechte Akteure Presseausweise missbrauchen. „Es waren aber nie bjv-Mitglieder“, so Müller. In einem derartigen Fall könnte die Mitgliedschaft entzogen werden. Journalisten, die nicht hauptberuflich tätig sind, erhalten in der Regel keinen Verbandsausweis. Seriösen Journalisten, die nebenberuflich arbeiten, könnte laut Müller – etwa bei Kontrollen – ein Schreiben einer Redaktion weiterhelfen.

Die Innenministerkonferenz hatte vor drei Jahren beschlossen, dass das Land Niedersachsen mit dem Deutschen Presserat Verhandlungen über die Einführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises aufnehmen soll. „Diese Gespräche sind bisher erfolgreich verlaufen“, hieß es im Juni in einer Mitteilung des Justizministeriums. Gut möglich also, dass sich in dieser Frage doch noch etwas bewegt.

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