Oberasbach Stellplatzsatzung

Oberasbach: Mit der Stellplatzsatzung gegen den Parkdruck

31.5.2021, 21:00 Uhr
Oberasbach: Mit der Stellplatzsatzung gegen den Parkdruck

© Foto: Thomas Scherer

"Überarbeitung der Stellplatzsatzung" war ihr Antrag überschrieben. Die Kernpunkte: Ab sieben Wohneinheiten sollen Bauherren verpflichtet werden, eine Tiefgarage zu errichten. Für Mehrfamilienhäuser sind außerdem Besucherparkplätze vorzusehen, wobei die Vorgaben über die Bayerische Garagen- und Stellplatzsatzung hinausgehen sollen. Ausnahmen für diese beiden Punkte wären beim Sozialen Wohnungsbau vorzusehen. Außerdem fordert die SPD, Stellplätze mit versickerungsfähigem Bodenbelag in der Satzung zu verankern.


Nachverdichtung als letztes Mittel gegen Wohnungsnot


Man wolle, das sagte Fraktionsprecher Christian Jäger, im Stadtrat eine Diskussionsgrundlage anbieten und damit in die Überarbeitung der Satzung einsteigen, die "ein Steuerungselement" sein könne. An die Adresse der Verwaltung ging sein Wunsch nach "mehr Kreativität".

Immenstadt als Beispiel

Gemünzt war das auf den Punkt "Tiefgaragen". Während nämlich der versickerungsfähige Belag als auch die Besucherparkplätze sich durchaus in einer überarbeiteten Satzung wiederfinden könnten, sieht das Bauamt bei der Tiefgarage keine Chance. Auch der Hinweis auf die Stellplatzsatzung von Immenstadt im Allgäu, die einen entsprechenden Passus enthält, fruchtete nicht. Ein solches Regelwerk wäre durch eine Normenkontrollklage anfechtbar, hieß es. Das hielt wiederum Peter Heinl (SPD) für ziemlich unwahrscheinlich, die Immenstädter Satzung gelte schließlich bereits seit Mai 2005.

Im Stadtrat wurde die Initiative der SPD begrüßt und gleich durch weitere Vorschläge ergänzt. So wollte die CSU auch Stellplätze für Räder und E-Bikes berücksichtigt wissen.

Klar wurde in der Diskussion jedoch schnell: Die Satzung kann nur eine der Stellschrauben sein. Heike Barth (Grüne) forderte denn auch, die Angelegenheit ganzheitlich zu betrachten, um etwa zu klären, "was wir über Bebauungspläne regeln können". Die Grundflächenzahl (GRZ) bietet eine weitere Möglichkeit. Sie legt den Grad der Versiegelung eines Grundstücks fest, auch darüber lassen sich Gebäudegrößen steuern.

Blick auf den Sozialen Wohnungsbau

Norbert Schikora (Grüne) wies darauf hin, dass es eventuell einer eigenen Satzung für den Sozialen Wohnungsbau bedürfe, da man ansonsten Probleme bekomme, solche Projekte umzusetzen. Stephan Zeilinger (BI Oberasbach) plädierte angesichts der Komplexität des Themas dafür, sich der externen Hilfe einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu bedienen.

Letztlich einigte sich der Stadtrat aber auf einen Grundsatzbeschluss, wonach die Verwaltung die notwendigen Schritte einleiten soll, die Satzung zu überarbeiten.

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