Missverständnis: Nicht alle E-Bikes sind am Kanal verboten

19.8.2019, 16:00 Uhr
Missverständnis: Nicht alle E-Bikes sind am Kanal verboten

© Hans-Joachim Winckler

 "Die Betriebswege am Main-Donau-Kanal dienen der Erholung und Sicherheit gleichermaßen." Mit dieser Feststellung versucht das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) in Nürnberg, Missverständnisse zu beseitigen. Die waren dadurch entstanden, dass die Behörde in einer vorherigen Presseerklärung verkündet hatte, auf den von ihr betreuten Wegen entlang des Kanals seien E-Bikes "nicht zugelassen".

Damit gemeint waren allerdings nur jene speziellen Fahrzeuge, die amtlich tatsächlich als "E-Bikes" klassifiziert sind: zulassungspflichtige Kleinkrafträder mit einem Elektromotor, die – ohne zu treten – bis zu 45 km/h schnell fahren können. Nicht gemeint, betont die Behörde, sind aber jene Gefährte, die amtlich "Pedelecs" heißen, landläufig aber als E-Bikes bezeichnet werden – also Fahrräder mit Elektromotor, der aber das Treten nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt.

Klingt kompliziert, ist es auch und hat deshalb "zu Irritationen geführt", wie das Amt reumütig bekennt. Etliche Anfragen von verunsicherten E-Bike-Fahrern – respektive in korrekter Amtssprache: Pedelec-Fahrern – waren offenbar die Folge. Das WSA stellt deshalb klar: Ist auf Betriebswegen die Nutzung von Fahrrädern auf eigene Gefahr erlaubt, beinhalte dies "auch die Nutzung mit zulassungsfreien Pedelecs (E-Bike 25)".

Und die Behörde schiebt leicht augenzwinkernd nach: "Wie mitunter schwierig die dynamische Entwicklung von Begriffen sein kann, weiß jeder, der schon mal im englischsprachigen Raum nach einem Handy gefragt hat." Den Begriff gibt’s dort nämlich nicht; unser Handy heißt dort mobile phone oder cell phone.

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