Prozess in Fürth: Bulldoggen-Babys gequält

10.1.2020, 09:42 Uhr
Dieses Symbolbild zeigt junge Bulldoggen. Fünf solcher Welpen hatte der Angeklagte unter erbärmlichen Bedingungen gehalten.

© Polizei Dieses Symbolbild zeigt junge Bulldoggen. Fünf solcher Welpen hatte der Angeklagte unter erbärmlichen Bedingungen gehalten.

Die fünf Welpen waren in einem erbärmlichen Zustand, als sie entdeckt wurden. Augenscheinlich hatten die kleinen Bulldoggen Schmerzen. Sie litten unter einer heftigen Durchfallerkrankung, waren längst von akutem Flüssigkeitsmangel bedroht und obendrein auffallend verdreckt. Die Behandlung durch einen Tierarzt wäre dringend notwendig gewesen, sie war aber nicht eingeleitet worden.

Der Mann, in dessen Fürther Wohnung sich die Tiere befanden, sitzt jetzt vor dem Richter im Amtsgericht. "Die waren doch frisch gebadet", murmelt der Angeklagte irgendwann. Ein halbherzig wirkender Versuch, die Tierquälerei zu beschönigen. Denn zuvor schon hatte der 55-Jährige erklärt: "Ich verstehe, ich habe einen Fehler begangen."


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Trotzdem legte er Einspruch ein, als ihn ein Strafbefehl über 80 Tagessätze à 15 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erreichte. "Nach Aktenlage sieht das hier nicht gut aus, es ist möglich, dass es für Sie am Ende wesentlich teurer wird", warnt ihn der Richter. Mit Hilfe einer Dolmetscherin kristallisiert sich heraus, dass der Mann den Schuldvorwurf nun doch akzeptiert und seinen Einspruch nur noch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Die geladenen Zeugen können deshalb ohne Anhörung gehen.

Zügig nimmt der Richter die Finanzen des Mannes, der als Lkw-Fahrer beschäftigt ist, in den Fokus. Offenherziger als nötig hatte der schon zu Beginn erklärt, "immer noch" ledig zu sein ("Ich hab’s versucht, aber es hat nicht geklappt"). Sein Geld gebe er, abgesehen von den üblichen Posten wie Miete, nicht zuletzt für Zigaretten aus: "Anderthalb bis zwei Packungen rauche ich täglich." Vorsichtig macht er klar: "Ich habe gehofft, dass die Strafe so um die 800 Euro beträgt."

Einspruch zurückgezogen

Eine Erwartung, die nicht lange währt. Ganz im Gegenteil. Der Richter erklärt ihm nach Blick auf seine finanzielle Situation: "Richtigerweise müsste die Tagessatzhöhe mehr als 50 Euro betragen statt 15 Euro." Aus naheliegenden Gründen entscheidet sich der 55-Jährige daraufhin, seinen Einspruch komplett zurückzuziehen, womit es bei der im Strafbefehl festgelegten Zahlung in Höhe von 1200 Euro zuzüglich Gerichtskosten bleibt. Die Staatsanwältin signalisiert ihr Einverständnis mit diesem Vorgehen.

Die Bulldoggen-Welpen, die offenbar aus Bulgarien für den Verkauf nach Deutschland gebracht worden waren, mussten nach ihrem Auffinden in Quarantäne. Sie hatten nämlich die zwingend erforderliche Tollwutschutz-Impfung nicht erhalten.

Obendrein waren wohl die Geburtsdaten gefälscht, die kranken Hunde waren augenscheinlich erst sechs bis acht Wochen alt — und hätten in diesem Fall noch gar nicht von ihrer Mutter getrennt werden dürfen.


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