Prozess in Fürth: Ohne Badehose in die Rednitz

21.10.2019, 17:26 Uhr

"Ich bin bloß mit zwei Schritten kurz ins Wasser, dabei hab‘ ich eine leichte Stoffhose getragen und ein kurzärmliges Unterhemd." Der 62-Jährige wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt. 80 Euro soll er berappen, fürs unerlaubte Baden und weil er mit seinem Textilverzicht die Allgemeinheit belästigt habe. Dagegen hat der Fürther Einspruch eingelegt.

"Ob das schon als Baden zählt, kann ich mir nicht vorstellen", untermauert er im Amtsgericht. An der Uferpromenade habe sich der Vorfall ereignet, genau dort, wo vor den Interkulturellen Gärten ein paar verlockende Stufen in den Fluss führen. Eine Zeugin, die mit ihrem Kind spazieren ging, rief allerdings die Polizei und berichtete, dass der Mann und eine Frau – an sie ging ebenfalls ein Bußgeldbescheid heraus – nach dem Schwimmen in der Rednitz "komplett nackt" an Land kamen.

"Dass ich ein Stück weiter im Wasser war, ist richtig", räumt der Mann jetzt ein. "Vielleicht bis zu den Oberschenkeln, aber nackt war ich nicht." Er habe einfach die Beine der langen Hose hochgekrempelt. Aber warum erklärte seine Begleiterin den Polizeibeamten, Nacktbaden sei schön?, will Richter Wolfgang Ring wissen. Statt einer Antwort versichert der gutsituierte Angestellte ihm, dass er aus der Sache jetzt "keinen großen Film machen will". Er habe nicht geahnt, dass sein Einspruch "gleich vor Gericht geht", sondern geglaubt, es käme zu einem Gespräch über die Sache beim Ordnungsamt.

"Ja, ich habe meine Hose unten gehabt", räumt er dann doch ein. Ob er gebadet habe? "Wenn einmal ins Wasser gehen und eintunken als Baden zählt, dann war das wohl ein Baden . . ." Spitzfindigkeiten seien das, murmelt er und verzichtet auf das letzte Wort.

Das Urteil kürzt seine Geldbuße gleichwohl um 30 Euro. Zahlen muss er nun 50 Euro wegen vorsätzlichen Badens, allerdings plus Verfahrenskosten. Im Bußgeldbescheid waren das verbotene Bad und die nackten Tatsachen gesondert gewertet und berechnet worden, was nicht richtig ist, da es sich ja nicht um zwei verschiedene Taten handelt. Der Richter machte dem 62-Jährigen klar, dass ihm seine Hüllenlosigkeit die Buße bescherte. "Ganz viele Leute baden ja an dieser Stelle, normalerweise wird das aber nicht geahndet."

Gleichwohl ist der Sprung in Rednitz und Pegnitz beziehungsweise Regnitz in Fürth ebenso verboten wie das Planschen im Main-Donau-Kanal. Grund dafür sind zum einen die mangelhafte Wasserqualität als auch – vor allem im Kanal – drohende Gefahren.