Rückkehr zur Sperrzeit

30.1.2011, 19:00 Uhr

Fürths Ordnungsreferent drückt es so aus: „Je länger gebechert wird, desto wackeliger ist der Rechtsfrieden.“ Will heißen, manche Menschen neigen dazu, Straftaten zu begehen, wenn sie bis spät in die Nacht zur Flasche greifen. Christoph Maier stützt sich dabei auf Beobachtungen der Fürther Polizei. In den Morgenstunden seien in der Kleeblattstadt mehr alkoholisierte Menschen unterwegs als vor der Aufhebung der Sperrzeiten im Januar 2005. Die Folge: mehr Lärm, mehr Schlägereien, mehr Vandalismus.

Laut Maier haben die Ordnungsreferenten der Städteachse Fürth, Erlangen, Schwabach und Nürnberg bereits vor einem Jahr an das Innenministerium geschrieben mit der Bitte, der Freistaat möge wieder Sperrzeiten einführen. Wie berichtet, erhebt nun auch der bayerische Städtetag diese Forderung, weil es in einigen Kommunen regelmäßig zu Exzessen in den Innenstädten kommt.

Aktuell gilt in Bayern lediglich eine Pause von 5 bis 6 Uhr, die sogenannte Putzstunde. Darüberhinaus ist es den Gastwirten freigestellt, wann sie ihre Kneipe schließen. Maier zufolge schöpfen in Fürth nur wenige Wirtsleute die Regelung bis 5 Uhr aus, die ihnen das Landesgesetz bietet. Es gebe aber viele, die zwischen 1 und 4 Uhr schließen. Wie viele genau, kann der Ordnungsreferent nicht sagen. „Wir führen darüber kein Buch.“ Was auch schwierig wäre, denn kein Wirt ist verpflichtet, seine Öffnungszeiten beim Ordnungsamt zu melden.

Wie seine Kollegen in den Nachbarstädten möchte Maier zurück zu einer verordneten Ruhephase zwischen 2 und 6 Uhr, wie sie von März 2003 bis Dezember 2004 gültig war. Zuvor mussten die Kneipen sogar um 1 Uhr schließen. Allerdings konnten sie kostenpflichtige Ausnahmeregelungen beantragen.

Ärger über „Bürokratie“

Laut Maier registrierte sein Amt damals 19 „fortdauernde Sperrzeitverkürzungen“. Diese waren auf ein Vierteljahr befristet, danach musste der Wirt erneut einen Antrag stellen. Hatte er sich nicht an die Zeiten gehalten oder lagen Beschwerden von Anwohnern vor, lehnte das Ordungsamt den neuen Antrag vorübergehend ab. „Als erzieherische Maßnahme“, wie Maier sagt. Hinzu kamen jedes Jahr 400 bis 500 Anträge auf eine längere Öffnungszeit an einzelnen Tagen, etwa wegen einer Hochzeitsfeier.

Keine Auswirkungen hätte eine Änderung der Sperrzeit auf den Verkauf in Biergärten oder auf Freischankflächen von Kneipen. Zum einen, so Maier, weil kein Biergarten so lange offen hat, zum anderen, weil diese Zeiten die Stadt vorgibt. In der Regel gilt in Fürth ein Ausschankverbot im Freien zwischen 23 und 6 Uhr, das im Sommer aufgeweicht wird: Zwischen Mitte Mai und Mitte September darf man sein Bier bis 23.30 Uhr im Freien trinken, an Freitagen und Samstagen sogar bis 24 Uhr.

 

Wenig begeistert von der geforderten Rückkehr zur alten Sperrzeit ist Norbert Straub, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands in Fürth. „Die aktuelle Regelung erleichtert den Wirtsleuten einiges“, sagt Straub, der die Gaststätte „Zur Hardhöhe“ betreibt. Wenn eine Veranstaltung am Wochenende mal länger dauern sollte, müsse er nicht mehr extra das Ordnungsamt informieren. Das künftig möglicherweise wieder Anträge gestellt werden müssen, nennt er die „Rückkehr der Bürokratie“ und schiebt verdrießlich hinterher: „Wahrscheinlich führen sie irgendwann auch die Trinkgeldbesteuerung wieder ein.“