S-Bahn-Streit: Die Fürther machen weitere Punkte gut

21.11.2014, 15:00 Uhr
S-Bahn-Streit: Die Fürther machen weitere Punkte gut

© Foto: Winckler

Zur Erinnerung: Während die Bahn eisern auf den von ihr geplanten Verlauf des S-Bahn-Gleises durchs Knoblauchsland und vorbei an Möbel Höffner beharrt, stemmt sich die Stadt ebenso hartnäckig dagegen. Sie plädiert für den Bau der Trasse entlang der bestehenden Strecke nach Erlangen. Grund: Zum einen zerstöre die Bahn-Variante wertvolle landwirtschaftliche Flächen, zum anderen sei sie teurer als die von Fürth bevorzugte Alternative, bei der zudem der Haltepunkt Vach erhalten bliebe.

In einer Eilentscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Mitte Oktober befunden: Die DB darf mit dem Bau ihres Schwenks nicht beginnen, solange nicht über die dagegen angestrengte Klage der Kommune, des Bundes Naturschutz (BN) und betroffener Anwohner entschieden ist. Schon dies war ein Paukenschlag, zumal der Baubeginn Anfang 2015 geplant war; die nun nachgereichte Begründung allerdings hat noch mehr Sprengkraft.

So zieht das Gericht zumindest in Zweifel, ob die Bahn die von der Stadt ins Feld geführte Variante in angemessenem Maß bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat. Und: Die Umweltverträglichkeitsprüfung befasse sich mit den Folgen der Schwenk-Trasse für die Natur „nur am Rande“. Inwieweit die Auswirkungen der in Fürth geforderten Alternative von der DB untersucht wurden, „lässt sich den Antragsunterlagen und den Verwaltungsvorgängen – wenn überhaupt – nur mit noch größerem Aufwand entnehmen“, heißt es.

S-Bahn-Streit: Die Fürther machen weitere Punkte gut

Für „bemerkenswert“ hält Wolfgang Baumann, von Stadt und BN beauftragter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, diese in seinen Augen „deutliche Kritik“. Auch nach Ansicht des städtischen Baureferenten Joachim Krauße sind derartige Töne in Richtung der Bahn-Entscheidungsträger „schon hart“. Was Krauße ebenso wie Jurist Baumann darüber hinaus als sehr erfreulich für die Stadt wertet: Aus Sicht des Gerichts kommt es wegen der Klage und der daraus möglicherweise resultierenden genaueren Überprüfung der Planung nicht zu Behinderungen beim S-Bahn-Verkehr, wie von den Schwenk-Befürwortern immer wieder moniert wird.

Im Klartext: Die Haltung der Kläger, die DB könnte schon jetzt einen S-Bahn-Betrieb zwischen Nürnberg und Erlangen im 20-Minuten-Takt aufnehmen, bekommt Auftrieb. Zu diesem Zweck müssten, so Oberbürgermeister Thomas Jung, lediglich die neuen, im „Fürther Bogen“ zwischen Hauptbahnhof und Stadeln verlegten Gleise durch Weichen an die schon vorhandene Strecke Richtung Erlangen angebunden werden. Ein Gutachten im Auftrag der Stadt habe belegt, dass dies möglich ist.

Jung fordert die Bahn deshalb auf, den Bau dieser Weichen „zeitnah zu realisieren“, das Unternehmen müsse „endlich auf die Stadt Fürth zugehen“. In dieselbe Kerbe schlägt Anwalt Wolfgang Baumann: Er geht davon aus, „dass die Verantwortlichen nun „in die gebotene Alternativenprüfung einsteigen“.

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