Silvester in und um Fürth: Ist das Böllern heuer erlaubt?

30.12.2021, 12:00 Uhr
An Silvester dürfen die Menschen in der Stadt und im Landkreis Fürth Böller und Raketen auf ihren Privatgrundstücken zünden. 

© Roland Weihrauch, dpa An Silvester dürfen die Menschen in der Stadt und im Landkreis Fürth Böller und Raketen auf ihren Privatgrundstücken zünden. 

"Es wird kein Verbot geben", sagt Jürgen Tölk, Chef des städtischen Ordnungsamts. Dasselbe erklärt Christian Ell, Sprecher des Landratsamts. Menschen aus Fürth und dem Landkreis können also zum Jahreswechsel Böller und Raketen auf ihren Privatgrundstücken zünden – allerdings nur jene, die noch Vorräte zu Hause haben. Denn wie schon 2020 wurde heuer den Geschäften der Verkauf bundesweit verboten. Damit will man vermeiden, dass Verletzungen aus der Silvesternacht das Klinikpersonal zusätzlich zur Corona-Pandemie belasten.

In Fürth und im Landkreis war die Böller-Regelung 2020 noch eine andere: Kurz vor dem Jahreswechsel teilten Rathaus und Landratsamt mit, dass keinerlei Feuerwerk erlaubt ist, auch nicht auf privaten Flächen wie Balkonen und Gärten – damit fuhren sie denselben Kurs wie die anderen Kommunen in Mittelfranken.

Auch in diesem Jahr herrscht Einigkeit: So dürfen beispielsweise Einwohnerinnen und Einwohner der Landkreise Neustadt-Bad Windsheim und Ansbach ebenfalls auf Privatflächen Feuerwerkskörper zünden. Grundsätzlich, betont Tölk, darf aber nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen geböllert werden.

Bund und Länder haben sich außerdem auf ein An- und Versammlungsverbot vom 31. Dezember bis zum 1. Januar geeinigt. Dadurch sollen weitere Infektionen vermieden werden. Die Stadt Fürth hat vor kurzem eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie schreibt vor, dass sich unter anderem in weiten Teilen der Innenstadt nicht mehr als zehn Menschen treffen dürfen.

Das Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr bis Samstag, 1. Januar, 9 Uhr, und umfasst folgende Plätze: Freiheit inklusive Parkplatz und Dr.-Max-Grundig-Anlage bis zur Königswarterstraße, den Bahnhofplatz sowie die Gustav-Schickedanz-Straße bis zur Adenaueranlage, die Fußgängerzone zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße sowie die Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Schwabacher Straße und Friedrichstraße, die Gustavstraße, den Löwen- und Marktplatz, das Rathausumfeld mit Königstraße, Obstmarkt, Ludwig-Erhard-Straße und Brandenburger Straße, die Uferpromenade, die Parkplätze beim Rundfunkmuseum, das Flussdreieck und den Südstadtpark.

Die Stadt weist darauf hin, dass sich das Verbot auf "den gesamten öffentlich zugänglichen Raum in diesen Bereichen" erstreckt, also auch auf Gehsteige. Privat dürfen sich seit 28. Dezember ebenfalls höchstens zehn Menschen treffen – vorausgesetzt, sie sind geimpft oder genesen. Schärfer sind die Regeln für Ungeimpfte: Außerhalb des eigenen Haushalts können sie höchstens zwei Personen aus einem weiteren sehen; Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet.