Stadtpark: Keine Runderneuerung der Freilichtbühne

11.9.2019, 13:00 Uhr
Die Freilichtbühne im Fürther Stadtpark stammt aus dem Jahre 1951 und ist reparaturanfällig - jedoch gehört sie zum Gartendenkmal und darf nicht verändert werden. Im Bild Udo Wachtveitl, der für eine Geschichtsserie des BR hier Halt machte.

© Edgar Pfrogner Die Freilichtbühne im Fürther Stadtpark stammt aus dem Jahre 1951 und ist reparaturanfällig - jedoch gehört sie zum Gartendenkmal und darf nicht verändert werden. Im Bild Udo Wachtveitl, der für eine Geschichtsserie des BR hier Halt machte.

Von Musikern war Gottwald auf den schlechten Zustand der Räume unter der Bühne aufmerksam gemacht worden. Zum Lagern seien sie nur noch bedingt geeignet. Bevor die Schäden überhandnehmen, sollte die Kommune nach den Vorstellungen der Stadträtin eine Generalsanierung in Erwägung ziehen.

Unterstützung bekommt sie vom Grünen-Stadtrat Harald Riedel. Der befürchtet, dass ständige Reparaturen am Ende teurer kommen als ein großer Wurf. Um die Nachbarschaft vor der Geräuschkulisse bei einer intensiveren Nutzung zu schützen, regt Gottwald eine mobile Schallmuschel an. Doch Grünflächenamtsleiter Ernst Bergmann wendet ein, dass die Bühne zum Gartendenkmal gehört, das nicht beliebig verändert werden darf.

Baureferentin Christine Lippert versichert zudem: "Es gibt keine Sicherheitsgefahr." Schadhafte Teile seien sukzessiv erneuert worden. Für Oberbürgermeister Thomas Jung hat die Erneuerung der Parkmauer an der Engelhardtstraße Priorität.

Angelegt wurde der Stadtpark 1951 zur Gartenschau "Grünen und Blühen". Die Freilichtbühne am Schwanenweiher entstand auf den Grundmauern des alten Stadtparkcafés, das 1938 vom damals nationalsozialistischen Stadtrat als "jüdisches Kulturgut" zum Abriss bestimmt worden war. Eingeweiht wurde sie am 11. Juni 1951 mit einem Liederabend der Singgemeinschaft Koch.

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