Streit um Fürther Regelung zum Shopping am Sonntag

22.1.2018, 06:00 Uhr
Streit um Fürther Regelung zum Shopping am Sonntag

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die Sonntagsallianz Fürth streitet, wie bayernweit 50 weitere gleichnamige kirchlich-gewerkschaftliche Bündnisse auch, auf lokaler Ebene seit nunmehr zehn Jahren für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags. Ihr Ziel ist es, den siebten Tag in der Woche für kulturelle und sportliche Aktivitäten, für ehrenamtliches Engagement und die Begegnung mit der Familie, mit Freunden und Gott beizubehalten.

Weil das Bundesverfassungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Hürden für eine Ladenöffnung an Sonntagen in den vergangenen Jahren höher gelegt haben, ist die Allianz überzeugt, dass die Stadt an einer "rechtswidrigen" Verordnung festhält, wie es der Geschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Mittelfranken, Stephan Doll, nun formulierte.

Viermal fünf Stunden

Im Wirtschaftsausschuss ist ein Vorstoß der Linken für weniger verkaufsoffene Sonntage in Fürth bereits im März 2017 gescheitert. Der städtische Arbeitnehmerbeirat hat soeben ein Positionspapier verfasst, das die Stadt zum Handeln auffordert. Im Rathaus aber sieht man keinen Anlass, an der rechtlichen Grundlage zur Sonntagsöffnung zu rütteln.

Die Verordnung über verkaufsoffene Sonntage, zuletzt geändert 2003, genießt nach Müllers Auslegung Bestandsschutz: "Würden wir gezwungen, eine neue Verordnung zu erlassen, müssten wir die neue Rechtsprechung einarbeiten." Die bestehende Regelung gibt vor, dass der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet seine Türen für die Kunden je einmal pro Jahr anlässlich des Frühlingsmarkts und des Fürth Festivals und zweimal pro Jahr zur Michaeliskirchweih sonntags aufsperren darf und zwar stets von 13 bis 18 Uhr. Geht es nach Müller, soll das so bleiben.

"Der innerstädtische Einzelhandel möchte die vier verkaufsoffenen Sonntage beibehalten", erklärt der Referent und verweist auf den "riesigen Werbeeffekt der viermal fünf Stunden im Jahr". Der sei "extrem wichtig" — für den Handel und die Stadt. Hinzu komme: "Wir haben bisher keine Klagen gehört, weder von Beschäftigten noch von Geschäftsinhabern. Und die Kunden nehmen das Angebot gern an."

Den Aufschrei der Sonntagsallianz betrachtet Müller, der sich selbst einen Gegner immer weiter ausgedehnter Ladenöffnungszeiten nennt, als "Teil einer bundesweiten Aktion", die an den Fürther Belangen vorbeigehe. Anders als Nürnberg habe es die Kleeblattstadt auch mit Neuer Mitte, Hornschuch-Center und Carré Fürther Freiheit sehr wohl "nötig", auf ihre Qualitäten in puncto Shoppen aufmerksam zu machen. Mit ihrer Altverordnung nutzt die Stadt daher, so sieht das Müller, den juristisch zulässigen Rahmen. Mit einer Neuauflage hingegen, fürchtet er, hätte Fürth künftig zwei verkaufsoffene Sonntage weniger.

Wie berichtet, dürfen Nürnbergs Konsumtempel seit 2017 jährlich nur noch an zwei und nicht mehr an vier Sonntagen Kundschaft empfangen, und das jetzt auch lokal begrenzt in der Altstadt oder in der Südstadt. Nürnberg war das Risiko eines Rechtsstreits zu hoch.

In Fürth dagegen gibt es keine räumlichen Einschränkungen. An verkaufsoffenen Sonntagen klingeln die Kassen auch bei den großen Baumärkten und Möbelhäusern am Stadtrand. Den Kritikern ist unter anderem dies ein Dorn im Auge. Denn nach der neueren Rechtsprechung sollen nur Geschäfte in der Nähe des Anlasses (Fest, Kirchweih, Markt) bzw. mit einer "inneren Verbindung" zum Anlass am betreffenden Sonntag öffnen dürfen. Auch muss das Fest die Menschen anlocken und nicht die Chance, an einem weiteren Wochentag Geld für Mode und mehr ausgeben zu können.

Klagen gegen überholte kommunale Verordnungen, argumentieren die Vertreter der Allianz, die anhängig oder in Vorbereitung seien, ließen sich vermeiden, würden die Rechtsaufsichtsbehörden ihren Job machen und Städte und Gemeinden auffordern, ihre Regelwerke an die geltende Rechtsprechung anzupassen.

Dürre Auskunft

Auf die Frage, wie sie im Fürther Fall verfährt, und welche Möglichkeiten sie hat, die neue Rechtsprechung durchzusetzen, war bei der Regierung von Mittelfranken am Freitag kaum etwas zu erfahren. Es liege dazu nichts vor, hieß es lediglich. "Deshalb können wir uns dazu nicht äußern."

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