Streit um Gustavstraße: Verzwickt, aber nicht aussichtslos

5.10.2015, 06:00 Uhr
Die Gustavstraße - hier während des Grafflmarkts - bleibt ein heißes, weil viel diskutiertes Pflaster.

© Foto: Winckler Die Gustavstraße - hier während des Grafflmarkts - bleibt ein heißes, weil viel diskutiertes Pflaster.

Eigentlich war der Abend ganz anders geplant. „Wir wollten, dass die Landtagsabgeordneten, die die Gustavstraße noch nicht kennen, sich alles hier mal anschauen“, erklärte Andrea Pohl von der Bürgerinitiative. Doch so recht klappen wollte es mit diesem Vorhaben nicht – das Interesse außerhalb der Kleeblattstadt scheint eher gering.

Oberbürgermeister Thomas Jung verneinte dennoch vehement, dass der Streit eine reine Fürther Angelegenheit sei. „Das ist keine Lokalposse, dieses Thema hat bayernweite Ausstrahlung.“ Um des Problems Herr zu werden, schlug Jung erneut eine Verordnung analog zur bayerischen Biergartenverordnung vor. Alle Probleme, bekannte der Rathauschef, löse das freilich auch nicht — doch vor Gericht lasse es sich damit wohl leichter argumentieren. Die Nutzung der Freischankflächen soll ihm zufolge in der Sommerzeit generell bis 23 Uhr gestattet werden, das sei „das große Ziel aller Bürgermeister von Augsburg bis Bamberg“.

In diesem Zusammenhang bekräftigte Jung nochmals seine Haltung, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen geändert hätten. Die Rechtsordnung müsse dem Rechnung tragen, auf längere Sicht müsse der Bundestag zudem die TA Lärm ändern, denn deren Werte seien nicht mehr haltbar.

"Das ist kein Zustand"

Eben die bayerische Biergartenverordnung, befand Matthias Dornhuber von den Fürther Jungsozialisten, zeige doch, „dass man mit rechtlichen Mitteln von der TA Lärm abweichen kann“. Ein entsprechender Antrag auf eine „Freischankflächen-Verordnung“ wurde im Landtag aber vor einiger Zeit abgelehnt. Auch Petra Guttenberger, Fürther Landtagsabgeordnete der CSU, musste deshalb bei dem Treffen Kritik einstecken.

Unlängst hätten die Städte außerdem eine Handreichung aus dem Wirtschaftsministerium bekommen, so der OB. Deren Inhalt laute sinngemäß: „Macht, was ihr wollt. Wenn jemand klagt, dann gilt 22 Uhr.“ Das, befand Juso Dornhuber, könne doch kein Zustand sein, „dass jeder macht, was er will“.

Das Problem, so Guttenberger, sei die Definition. Bei einem Biergarten sei die einfach, doch eine analoge Anwendung auf Kneipen sei nicht problemlos möglich. „Was ist denn eine ,gewachsene Kneipenstruktur‘?“,. fragt sie. Die Bürgerinitiative schlägt nun vor: „Abgrenzbare Bereiche, in denen mehr als 50 Prozent der Gewerbebetriebe zur Gastronomie zählen und in denen nachweisbar seit mehr als 100 Jahren Gastronomie betrieben wird.“ In solchen Zonen, heißt es weiter, soll die Tageszeit auf 7 bis 23.30 Uhr festgelegt werden, sollen ab 22 Uhr keine Musikdarbietungen mehr stattfinden, und ab 23 Uhr soll nicht mehr ausgeschenkt werden.

"Die Schlacht geht um die Öffnungszeiten"

Doch auch die jüngste - vorläufige - Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München macht Politikern und BI Hoffnung auf Fortschritte in ihrem Sinn. Der VGH hatte festgelegt, dass eine Klage nur zulässig ist, wenn die Gesundheit des Klägers konkret vom Wirtshaustreiben beeinträchtigt oder ein Werteverlust der Häuser zu erwarten ist.

Thomas Jung wirbt unterdessen dafür, sich nicht zusätzlich zu sehr auf die Anzahl der Feste zu versteifen, denn das sei nicht entscheidend. „Die Schlacht geht um die Öffnungszeiten.“ Und das sei, befindet der OB, auch „die Kernfrage für das Überleben der Gustavstraße“.

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