Streit um Kaffeemaschine in Fürth landete vor Gericht

11.12.2019, 21:00 Uhr
Streit um Kaffeemaschine in Fürth landete vor Gericht

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Das Dilemma Kaffeemaschinen-Dilemma wurde damals umgehend behoben, ein neuer Vollautomat zog ein. Die Rechnung über 799,16 Euro blieb allerdings offen. Der Lieferant forderte das Geld von der heutigen Pächterin ein, die 2015 freilich noch nicht übernommen und deshalb keinen Kaufvertrag mit ihm geschlossen hatte. Sie weigerte sich zu zahlen, jetzt landete der Fall vor dem Zivilgericht.

Für Laien mag die Sache vielleicht eindeutig klingen: Wer nichts bestellt hat, muss nicht zahlen. Dem ist aber nicht generell so. Im Handelsgesetzbuch ist festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei Firmenübernahme eine Nachfolge-Haftung besteht. Eine komplizierte Angelegenheit, Fachleute sprechen dabei schon mal von der "Haftungs-Falle".

Auch beim Fürther Kaffeemaschinen-Konflikt war die Lage nicht eindeutig. Richterin Andrea Heilmaier machte klar – nachdem beide Parteien ihre Sicht dargelegt hatten – dass vor einem Urteil zunächst viele Einzelfragen geklärt werden müssten.

Toller Milchschaum

Geprüft werden müsste unter anderem der Einwurf des Rechtsanwalts der Beklagten, die betreffende Rechnung sei erst am Verhandlungstag und damit viel zu spät ins Spiel gebracht worden. Die Richterin fasste zusammen: "Alles in allem würden die offenen Fragen fast schon für eine Examensklausur reichen."

Nicht juristisch, aber hilfreich war dann die Frage: "Wo steht die Kaffeemaschine inzwischen denn überhaupt?" Die Beklagte erklärte: "Die wurde von uns nie benutzt, ich habe eine neue angeschafft, die macht wirklich einen tollen Milchschaum." Das umstrittene Gerät habe sie gesäubert und ins Lager gestellt: "Direkt vorne, wenn man reinkommt."

Die Richterin erkundigte sich, ob sie bereit sei, das Gerät zurückzugeben. Ein "Ja" war die Antwort. Auch der Lieferant erklärte sich einverstanden mit diesem Weg, versicherte aber: "Ich bin extrem irritiert. Wenn das direkt gesagt worden wäre, müssten wir doch heute nicht hier sitzen." Nach ein paar Minuten Bedenkzeit willigt die Pächterin ein, sich mit der Gegenpartei die Gerichtskosten zu teilen und ihre Anwaltskosten selbst zu übernehmen.

Nach dem Vergleich steht nun die Übergabe der Kaffeemaschine an. Die Befürchtung des Lieferanten, dass das Gerät nicht mehr gut im Schuss sein könnte, ließ die Pächterin entnervt aufseufzen: "Geht’s dann etwa wieder von vorne los?" Die Richterin reagierte mit einem Ratschlag: "Vielleicht setzten Sie sich dann erst einmal zusammen und reden darüber."