Trotz Gerichtsentscheidung: Es bleibt in Fürth beim Böllerverbot

31.12.2020, 12:49 Uhr
Trotz Gerichtsentscheidung: Es bleibt in Fürth beim Böllerverbot

© Foto: Peter Roggenthin

Denn erstens, so der städtische Rechtsreferent Mathias Kreitinger auf Nachfrage der FN, seien von der Entscheidung nur jene fünf Städte und Kreise betroffen, in denen Einspruch eingelegt worden war (Fürth gehört nicht dazu); zum anderen gelte sie auch dort ausschließlich für diejenigen, die den Eilantrag gestellt haben. Das heißt im Klartext: Diese Personen dürfen zwar Böllern, die Nachbarn aber schon nicht mehr. Auch in einer aktuellen Mitteilung des Nürnberger Rathauses wird diese Rechtsauffassung bestätigt.

Unabhängig davon bleibe in Fürth ohnedies alles, wie am Dienstag per sogenannter Allgemeinverfügung für ganz Mittelfranken publik gemacht: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist heute Nacht überall untersagt - auch auf privatem Grund.

Dazu entschlossen habe man sich "aufgrund der angespannten Situation in den Krankenhäusern", so die Begründung vom Dienstag. Deren Belegung und die Belastung der Beschäftigten habe wegen der Behandlung von Corona-Patienten "längst eine kritische Grenze überschritten". Mit der gleichen Begründung war deutschlandweit bereits ein Verkaufsverbot in den Geschäften verhängt worden.

Viele Verletzte

Denn nach Unfällen beim Zünden von Feuerwerkskörpern, so die Befürchtung, müssten in den Kliniken zusätzliche Patienten behandelt werden. Zahlen aus den Vorjahren untermauern dies. So wurden allein bei der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr registriert als an anderen Tagen.

 

Komme eine derartige Menge von Patienten in der momentanen Lage noch hinzu, könne "die Versorgung von kritisch Erkrankten oder Verletzten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden", heißt es.

Zu der rigiden Regelung hat man sich ganz bewusst entschlossen, um keine Schlupflöcher offen zu lassen. Denn: Feuerwerkskörper können noch immer im Internet bestellt werden, zudem können Restbestände aus dem Vorjahr vorhanden sein – die Behörden sahen deshalb die Gefahr, dass trotz Verkaufsverbot und trotz Ausgangssperre Böller oder Raketen im privaten Bereich oder auch bei Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.

 

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