Schwer nachvollziehbar

Unmut über Regelung: Warum gilt 3G in den Büchereien?

20.10.2021, 16:00 Uhr

Die Liste der Corona-Verordnungen ist lang, und immer wieder taucht dort auch Unverständliches auf. Eine Leserin etwa hat sich bei den FN gemeldet, weil ihr nicht schlüssig ist, warum sie lediglich mit einer Maske in deine Buchhandlung darf, für den Bibliotheksbesuch mit ihren Kindern aber die 3G-Regelung gilt. Wer hier etwas ausleihen will, muss also vorweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Weil der Test nun kostenpflichtig ist, werde sie vorerst nicht mehr in die Vobü gehen, so die Mutter, die bedauert, dass wieder die Kinder die Leidtragenden sind.


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Christina Röschlein kann den Unmut nur zu gut verstehen. Die Leiterin der Volksbücherei bedauert die Regelung ebenfalls. Weil die Bibliotheken dem Kultursektor zugeordnet seien, gelten landesweit dort die 3G-Regelungen, nicht die Vorschriften für den Handel, so ihre Erklärung.

"Das ist eine schwierige Situation für uns", sagt Röschlein – zumal sich die Auflagen für die Büchereien bereits mehrfach geändert haben. Mal waren sie komplett geschlossen, dann galten sie als Grundbedarf und durften öffnen, nun ist der Zugang nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unverständnis darüber ist auch immer öfter an der Ausleihe zu spüren, wenn Röschleins Mitarbeiterinnen den Sinn der Regel mit den Kunden diskutieren müssen oder sich den Impfnachweis vorlegen lassen müssen – auch das sei nicht immer schön.

Röschlein würde befürworten, wenn die 3G-Regel nur für Veranstaltungen in der Vobü gelten würde, die Ausleihe aber ohne möglich wäre – schließlich könne man da problemlos Abstand halten. Sogar einer Anfrage des Bayerischen Bibliotheksverbands mit der Bitte um Lockerung hat sich Fürth angeschlossen. Aus dem Gesundheitsministerium gab es darauf jedoch einen negativen Bescheid. Die 3G-Regelung bleibt bis auf Weiteres gültig.

Jetzt muss Röschlein sogar ihr Personal dahingehend befragen, ob es geimpft, genesen oder getestet ist. Unproblematisch sei das zwar im Kern, aber auch eher unangenehm.

So angenehm wie möglich möchte man den Besuch der Vobü trotz aller Widrigkeiten machen. Kinder im schulpflichtigen Alter brauchen deshalb keinen Nachweis vorzulegen, sie werden ja regelmäßig in der Klasse getestet. Weil auch jetzt schon Kunden wegen der Testpflicht wegbleiben, gibt es die Möglichkeit, bestellte Medien auch draußen vor der Tür abzuholen.

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