Unterwegs ohne Grund: Erste Corona-Gerichtsverfahren laufen

11.7.2020, 17:43 Uhr
Unterwegs ohne Grund: Erste Corona-Gerichtsverfahren laufen

© Foto: Ronny Hartmann/dpa

Die Ausgangsbeschränkungen sind mittlerweile gelockert, doch jetzt gibt es Nachspiele vor Gericht. Wer in der Phase der strengen Regelung ohne "triftigen Grund" unterwegs war und dabei von der Polizei oder in Fürth auch vom kommunalen Ordnungsdienst erwischt wurde, der muss zahlen.

In der Bußgeldstelle des städtischen Rechtsamts liegen mehr als tausend Anzeigen wegen Corona-Verstößen vor, aber noch sind nicht alle Bescheide verschickt, sagt Susanne Kramer, Leiterin des Presseamts. Im Amtsgericht Fürth gab es allerdings schon fünf Verhandlungen, weil sich Betroffene gegen die Zahlung wehrten.

Was freilich nicht wirklich von Erfolg gekrönt war: Vier Mal wurde das Bußgeld in der Verhandlung doch noch akzeptiert, teilweise erst nach umfangreicher Beweisaufnahme. Das fünfte Verfahren wurde eingestellt.

"Ohne triftigen Grund"

Nicht einverstanden mit dem Bußgeldbescheid über 150 Euro war zum Beispiel ein 29-Jähriger, der Anfang April um Mitternacht mit dem Wagen in Fürth unterwegs war. Als ihn die Polizei anhielt und nach dem nötigen "triftigen Grund" befragte, habe der Mann gesagt, er sei einkaufen gewesen. Was um diese Uhrzeit freilich nicht recht schlüssig erschien.

Vor Gericht versicherte der nächtliche Autofahrer nun, er habe die Heizung seiner Eltern reparieren müssen und sei deshalb auf Tour gewesen. Vater und Mutter waren als Zeugen zur Verhandlung im Amtsgericht erschienen. Sie machten dann aber von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch, über das der Richter sie wie üblich belehrt hatte, als sich Unstimmigkeiten in den Aussagen auftaten. Dass erwähnt wurde, die Tochter sei an dem bewussten Abend wohl beim – ebenfalls unter die Beschränkungen fallenden – Handballtraining gewesen, führte nicht weiter. Letztendlich nahm der Mann seinen Einspruch zurück.

Für die Rechtsprechung ist die Frage, was als "triftiger Grund" gelten durfte, um während der Zeit der Ausgangssperre im Frühjahr die Wohnung zu verlassen, nicht von vornherein abschließend beantwortet. Der Begriff "triftig" aus der entsprechenden Anordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums ist schließlich alles andere als eindeutig zu nennen. Auf der sicheren Seite war aber auf jeden Fall derjenige, der zum Lebensmitteleinkauf oder zur Arbeit unterwegs war. Auch ein Arztbesuch, Gassigehen mit dem Hund oder Joggen, um fit zu bleiben, waren problemlos möglich.


Fürths Justiz bleibt trotz Corona-Krise funktionsfähig


Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird es fraglos eng – zumindest im Portemonnaie. Die Bußgelder sind happig, sie beginnen bei 150 Euro und reichen bis 5000 Euro. Die Höhe der Strafe hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Für die Gerichte, die während der Ausgangsbeschränkung viele Verhandlungen verschieben mussten, die nun nachgeholt werden, sind die Einsprüche gegen Corona-Bußgeldbescheide natürlich eine weitere Belastung im Terminkalender. Im Fürther Amtsgericht ahnt man: "Da kommt was auf uns zu."

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