Gericht kippt Bebauungsplan

Urteil steht fest: Fürth kassiert eine Niederlage im Lärmstreit

Claudia Ziob

Lokalredaktion Fürth

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16.12.2022, 19:55 Uhr
Seit 2013 ist die Fürther Gustavstraße ein Fall für die Richter. Mit der Änderung des Bebauungsplans für die Altstadt wollte die Stadt etwas mehr Spielraum gewinnen.

© Hans-Joachim Winckler, NN Seit 2013 ist die Fürther Gustavstraße ein Fall für die Richter. Mit der Änderung des Bebauungsplans für die Altstadt wollte die Stadt etwas mehr Spielraum gewinnen.

Mit der Niederlage hatte die Stadtspitze schon gerechnet. "Leider gab es keine Überraschung", sagte der städtische Ordnungsreferent Mathias Kreitinger am Freitag auf FN-Nachfrage. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche signalisiert, dass der 2018 vom Stadtrat beschlossene Bebauungsplan aus seiner Sicht nicht zulässig sei – wegen eines formellen Fehlers.

Inzwischen hat die Stadt Fürth Gewissheit: Der "Tenor" der Entscheidung wurde ihr mitgeteilt. Bis das ausführliche, schriftliche Urteil vorliegt, kann es allerdings mehrere Monate dauern.

Der alte Bebauungsplan von 1988 sah ein Verbot neuer Lokale ("Kneipenstopp") und einen besonders hohen Anwohnerschutz in der Altstadt vor. Mit der Änderung wollte die Stadt den Schutz auf Normalmaß zurückfahren und etwas mehr Spielraum für die Gastronomie gewinnen, darunter die Option, "behutsam" eine Erweiterung bestehender Kneipen oder neue Gaststätten zu erlauben.

Zum Verhängnis wurde der Stadt vor dem VGH nun ein Passus im neuen Bebauungsplan: die Vorgabe, dass jeder, der ein neues Lokal eröffnen möchte, ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen muss. Das sei gut gemeint, dürfe aber nicht im Bebauungsplan stehen, befand das Gericht. "Wir wurden kalt erwischt", sagt Kreitinger. An der Erstellung des Plans waren erfahrene Fachleute aus der Verwaltung ebenso wie eine externe Fachanwältin beteiligt. Keiner habe damit gerechnet, dass diese Klausel problematisch sein könnte, so Kreitinger.

Wie geht es weiter?

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der alte Bebauungsplan ist damit also noch nicht wieder gültig. Wie geht es nun weiter? Wenn die Entscheidung schriftlich vorliegt, kann die Stadt versuchen, dagegen vorzugehen. Zwar hat der VGH eine Revision nicht zugelassen, das Rathaus prüft aber, ob es dagegen Beschwerde (Nichtzlassungsbeschwerde) einlegt. Klären will man auch, inwieweit andere Kommunen eine vergleichbare Vorgabe in Bebauungspläne eingebaut haben.

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