Von Polizeiauto erfasst: Schuldfrage ist weiter offen

2.11.2018, 21:00 Uhr
Der Streifenwagen war auf dem Weg zu einem Einsatz. Er kollidierte erst mit dem Moped, dann mit einem Audi.

© ToMa Der Streifenwagen war auf dem Weg zu einem Einsatz. Er kollidierte erst mit dem Moped, dann mit einem Audi.

Wie Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf FN-Nachfrage sagt, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Behörde prüft, ob die Beamten (30 und 22), die in den Unfall verwickelt waren, Sorgfaltspflichten verletzt haben und Anklage erhoben werden muss. Die beiden Polizisten waren am 15. April, einem Sonntag, gegen 16.45 Uhr auf dem Weg zu einem Einsatz in Dietenhofen, als ihr BMW auf der Rothenburger Straße erst mit dem Moped und dann mit einem Audi kollidierte. Der 30-jährige Mopedfahrer starb noch vor Ort.

Unklar ist, ob der Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn fuhr. Zeugen haben ausgesagt, kein Warnsignal vernommen zu haben. Im Juli rekonstruierten Ermittler den Unfall vor Ort, um anhand von Schallmessungen zu untersuchen, wann das Martinshorn wo zu hören war. Derzeit haben Verteidiger und Nebenkläger Akteneinsicht und sind aufgefordert, binnen vier Wochen Stellung zu nehmen. Von den Stellungnahmen hänge ab, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind, so Gabriels-Gorsolke.

Zur Anklage kommt es, wenn ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Das heißt: wenn die Wahrscheinlichkeit für ein Urteil größer ist als für einen Freispruch. Die Schuldfrage muss dann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren eingestellt.