Wirte scheitern mit den Eilanträgen

11.7.2014, 16:00 Uhr
Wirte scheitern mit den Eilanträgen

© Hans-Joachim Winckler

Sehr regelmäßig befasst sich das Verwaltungsgericht Ansbach zurzeit mit der Fürther Gustavstraße, die jüngste Entscheidung fiel am Donnerstag: In diesem Fall wogen die Interessen der Anwohner für die Richter schwerer als die Interessen der Wirte.


Erstmals waren drei Gastronomen – nicht zwei, wie gestern berichtet – mit Eilanträgen gegen die Stadt vorgegangen. Sie wollten verhindern, dass sie ihre Lokale heute und morgen bereits um 24 Uhr zusperren müssen. Das Ordnungsamt hatte beschlossen, dass diesmal nicht nur auf den Freischankflächen, sondern auch in den Kneipen um Mitternacht Ruhe einkehren soll. Mit dieser Auflage will die Stadt Anwohnern, die während der drei Festival-Tage hohe Lärmpegel in Kauf nehmen müssen, eine zweite Welle an Heimkehren ersparen.


Nach Angaben des Gerichts betrachten die drei Wirte die Regelung als „unverhältnismäßig“ und befürchten „erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen“. Zudem beschwerten sie sich über eine „Ungleichbehandlung“, da die vorgezogene Sperrstunde nur im Veranstaltungsbereich des Fürth Festivals gilt. Andernorts in der Stadt dürfen Gäste bis zur gewohnten Sperrstunde um 2 Uhr bewirtet werden.


Die Richter haben die Kläger damit allerdings nicht überzeugt, sie wiesen die Anträge ab. In ihrer Eilentscheidung erklären sie die vorgezogene Sperrstunde für „hinnehmbar“. Die Regelung erscheine erforderlich, um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren, die drei Tage lang einem „erhöhten Lärmpegel ausgesetzt“ sind. Die Richter verweisen zudem darauf, dass die Wirte bereits 2013 freiwillig auch drinnen Schluss machten.


Etwas freiwillig zu tun, sei immer etwas anderes, sagt eine bitter enttäuschte Gelbe-Löwe-Wirtin Susanne Dresel. Nun drohe ein Bußgeld, „wenn nach Mitternacht noch einer auf die Toilette gehen will“.


Den Gelben Löwen treffe die neue Regelung besonders hart, schildert sie: Dass in der Gaststätte etwas früher Schluss sein muss als an gewöhnlichen Abenden, sei noch verschmerzbar; dass aber auch die „Löwenbar“, in der sonst bis 4 Uhr Betrieb ist, um Mitternacht schließen muss, setze ihr und ihrem Partner arg zu. „Das ist eine wichtige Einnahmequelle für uns, ohne die es nicht geht, seit die Stube fehlt“, sagt die Wirtin. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht vor einiger Zeit die Genehmigung für den neuen Gastraum aufgehoben.


Das Programm für zwei Abende sei schon geplant, den DJs müsse man nun absagen. Sie ärgere sowohl die „Salamitaktik“, mit der der Gastronomie immer mehr Einschnitte zugemutet würden, als auch die kurzfristige Benachrichtigung. Erst vor wenigen Tagen habe sie erfahren, dass von der vorgezogenen Sperrstunde auch die „Löwenbar“ betroffen ist. „Was glauben die, wann wir Veranstaltungen planen?“, sagt sie in Richtung Ordnungsamt. Ordnungsreferent Christoph Maier betont, dass eigentlich bereits seit einem Jahr klar sei, dass um 24 Uhr draußen und drinnen Schluss sein muss. Damals hatte der Stadtrat ein umfassendes Veranstaltungskonzept beschlossen.


Eine Sondergenehmigung für die „Löwenbar“ sei nicht möglich, sagt Maier: Das Gericht habe wiederholt klar gemacht, dass die Kommune mehr für den Anwohnerschutz tun müsse. Die Richter hätten zwar bestätigt, dass es beim Fürth Festival „sehr laut sein darf“, zugleich aber darauf hingewiesen, dass es auch bei dieser „ganz besonderen Veranstaltung“ Grenzen gebe. Dies gelte es zu berücksichtigen: „Wenn man glaubt, man könnte die gerichtlichen Hinweise ignorieren und so weitermachen wie bisher, dann ist das aus meiner Sicht der sicherste Weg, die Gustavstraße an die Wand zu fahren“, sagt Maier.
 

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