Zankapfel Gustavstraße: Keine Einigung im Dauerstreit

19.10.2016, 12:32 Uhr
Die Idylle trügt: Seit Jahren wird um Feste und Sperrzeiten in der Altstadt gestritten.

© Hans-Joachim Winckler Die Idylle trügt: Seit Jahren wird um Feste und Sperrzeiten in der Altstadt gestritten.

Seit September haben die Stadt Fürth und die Kläger aus der Altstadt nach einer außergerichtlichen Lösung gesucht - ohne Erfolg: Die Vorstellungen für die Gustavstraße liegen weiterhin zu weit auseinander. Unüberwindbar waren die Differenzen beim Punkt Außensperrzeiten: Die Kläger halten an der derzeit gültigen Regelung fest, wonach unter der Woche (von Sonntag bis Donnerstag) die Freischankflächen in der Nähe ihrer Anwesen  ab 22 Uhr nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Stadt hingegen kämpft seit langem für eine längere Außenbewirtung. "Bemühungen der Stadt, hier ein Entgegenkommen zu erreichen, wurden kategorisch zurückgewiesen", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Fürth. Zwar steht eine 23-Uhr-Außensperrzeit an allen Abenden - wie sie auch in Erlangen und Nürnberg üblich ist - weit oben in der Wunschliste der Stadt für die Gustavstraße, doch offenbar gab es für die Stadt hier einen Spielraum. Man habe ein "Ende nach 22 Uhr" gewünscht, sagt Rechtsreferent Mathias Kreitinger auf Nachfrage.

Bereits Anfang September unterbreitete Kreitinger dem Rechtsanwalt der Kläger einen konkreten Einigungsvorschlag, der ein Aufeinanderzugehen beider Seiten vorsah. Die Kommune stellte demnach eine Reduzierung der Freischankplätze in Aussicht - wenn im Gegenzug einer Lockerung der Außensperrzeit unter der Woche zugestimmt werde. "Damit hätte man aus Sicht der Stadt einerseits den Lärmschutzinteressen der Anwohner und andererseits dem Ausgehverhalten in einer Großstadt Rechnung tragen können." Schließlich signalisierte man auch noch ein gewisses Entgegenkommen, was den Grafflmarkt betrifft.

Die Klägerseite aber lehnte den Vorschlag ab und teilte der Stadt mit, dass die 22-Uhr-Außensperrzeit unter der Woche nicht zur Disposition stehe. Zudem sehe man im Vorhaben des Rathauses, den Bebauungsplan für die Altstadt zu ändern, eine unüberbrückbare Differenz. Ein eigenes Angebot legten die Kläger nach Angaben der Stadt nicht vor. Die Beschwerdeführer behaupten, ihr Anwalt habe ihre konkreten Vorschläge gekannt. Schriftlich eingereicht hätten sie ein Konzept aber nicht, weil sie im Laufe der Wochen einmal mehr das Vertrauen in die Stadt verloren hätten.

Kreitinger zeigt sich enttäuscht: „Wir haben den Klägern durch vielfältige Maßnahmen deutlich gemacht, dass die Stadt den Lärmschutz der Anwohner sehr ernst nimmt. So wurde der Dialog mit ihnen und auch den Wirten der Gustavstraße erneut intensiviert. Die in den vergangenen Wochen nochmals verstärkten Kontrollen der Gaststätten konnten die nachhaltige Einhaltung der städtischen Vorgaben belegen. Vereinzelte Verstöße wurden konsequent sanktioniert. Unsere Hoffnung, auf dieser Basis eine einvernehmliche Beilegung des Lärmkonflikts zu erreichen, hat sich leider zerschlagen.“

Enttäuscht äußern sich auch die Kläger: "Es macht keinen Sinn, etwas zu vereinbaren, dessen Einhaltung wir wieder einklagen müssten." 

Den neuen Einigungsversuch hatte das Verwaltungsgericht Ansbach angeschoben, das seit Jahren mit dem Streit um Feste und den Kneipenbetrieb in der Gustavstraße und am Waagplatz beschäftigt ist und bei dem noch etliche Verfahren anhängig sind. Stadtspitze und Kläger kamen überein, sich noch einmal um einen umfassenden Kompromiss zu bemühen. Ziel war es, ein Paket mit Regelungen zu Außensperrzeiten, Außenbestuhlung und Festen zu schnüren, das dem Stadtrat in der Sitzung am 26. Oktober vorgelegt werden sollte. Das Gericht hatte bereits zweimal zuvor vergeblich versucht - damals per Mediation in München und später in Ansbach - , den Streitparteien zu einem Kompromiss zu verhelfen.

Der Artikel wurde am 20. Oktober 10.15 Uhr aktualisiert.

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