Gefällte Obstbäume: Ist das Umweltministerium machtlos?

17.5.2019, 11:59 Uhr

Das Fällen von Obstbäumen sei jedoch "nicht grundsätzlich verboten", teilte das Haus von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) mit. In den letzten Wochen hatte es immer wieder Berichte gegeben, nach welchem die Eigentümer von Streuobstwiesen vor dem Inkrafttreten der Regelungen des Volksbegehrens ihre Bäume in großem Stil umsägten.

Schlagzeilen machte unter anderem ein Fall aus dem Landkreis Forchheim. Hintergrund ist die in der Artenschutz-Gesetzgebung enthaltene Regelung, dass Streuobstwiesen ab einer Fläche zu 2.500 Quadratmetern zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt werden. Die Eigentümer solcher Grundstücke befürchten, mit ihren Beständen nicht mehr nach Belieben umgehen zu können. Eine Umwandlung in Baugrund ist dann auch nicht mehr möglich.


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Bayerns Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte kürzlich in Amberg 100 aus eigener Tasche finanzierte Obstbäume spendiert und dabei bemerkt, ÖDP und Grüne hätten damit tausende, ja zehntausende Obstbäume "auf dem Gewissen", was auf der Seite der Artenschützer für erhebliche Verärgerung sorgte. "Auf welcher Grundlage" komme Aiwanger zu diesen Behauptungen, fragte der Grünen-Abgeordnete Zwanziger jetzt die Staatsregierung.

Eine direkte Antwort auf seine Frage erhielt Zwanziger nicht. Die Behörden könnten gegen das Umlegen von Obstbäumen nur einschreiten, "wenn sie davon Kenntnis erhalten" und "Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände" vorlägen, so das Ministerium von Aiwangers Parteikollegen Glauber.


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Obstbauern, die jetzt ungewollt zu einem Biotop kommen und dadurch "Erschwernisse" zu tragen haben, bot das Umweltministerium Hilfe über das Kulturlandschaftsprogramm "Kulap" und das Vertragsnaturschutzprogramm "VNP" an. Freiwillige Fördermaßnahmen seien aktuell bereits für etwa 30.000 Hektar Streuobstbestände mit mehr als 400.000 geförderten Streuobstbäume in Bayern vereinbart worden.

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