Gericht entscheidet: AfD-Parteitag in Greding bleibt verboten
19.11.2020, 14:11 UhrUrsprünglich hatte das Landratsamt Roth am 15. September eine Ausnahmegenehmigung für die Veranstaltung erteilt. Angesichts der seitdem deutlich gestiegenen Corona-Infektionszahlen hob das Landratsamt die Ausnahmegenehmigung allerdings am 16. November auf. Der AfD-Landesverband hatte daraufhin versucht, den Parteitag mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht doch noch möglich zu machen.
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Dieses bestätigte nun zwar, dass es sich bei dem Parteitag um eine durch die Versammlungsfreiheit besonders geschützte Veranstaltung handele. Trotzdem sei der Schutz der Bevölkerung vorrangig. "Angesichts des bayernweiten Teilnehmerkreises erscheine die Gefahr, einen Infektionsherd zu schaffen, als besonders groß", teilte das Verwaltungsgericht mit.
Neun Stunden in geschlossenen Räumlichkeiten
Die Tagesordnung sei auf eine etwa neunstündige gleichzeitige Anwesenheit von bis zu 751 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten und auf den persönlichen Austausch der Teilnehmer untereinander angelegt. Außerdem habe es die AfD versäumt, das Infektionsschutzkonzept zu aktualisieren.
Das Landratsamt Roth hatte die Partei schon vor der Gerichtsentscheidung auf die Möglichkeit hingewiesen, den Parteitag durch die Nutzung von Onlinetechnik abzuhalten. Dies sei Parteien ausdrücklich gestattet. Landrat Herbert Eckstein (SPD) erklärte, dass sich die Lage seit September, als die Behörde den Parteitag mit Auflagen genehmigt hatte, grundsätzlich geändert habe.
Corona-Fälle mehr als verdreißigfacht
Die Zahl der aktuell Erkrankten habe sich seitdem im Landkreis mehr als verdreißigfacht. "Bei dieser Entwicklung wird jedem klar sein, dass wir keine Versammlung oder kein Treffen mit mehr als 700 Personen - von welcher Partei oder Organisation auch immer - genehmigen können", sagte der Landrat.
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Ganz vom Tisch ist ein analoger Parteitag allerdings noch nicht: Die AfD kann noch Beschwerde noch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.
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