Gericht kippt Betriebsverbot für Fitnessstudios

12.11.2020, 14:31 Uhr
Fitnessstudios dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen.

© Hauke-Christian Dittrich, dpa Fitnessstudios dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen.

Das Urteil war ein Paukenschlag: Bayerns oberste Richter geben den Betrieb an Fitnessstudios wieder frei. Dass sie, anders etwa als EMS- oder Yogastudios, schließen mussten, benachteilige sie, "ohne dass es sachlich gerechtfertigt" wäre, haben sie geurteilt. Und die entsprechende Regel sofort außer kraft gesetzt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.


Lockdown: Fitnessstudios können Schließungen nicht nachvollziehen


Damit könnten die Fitnessstudios in Bayern ab sofort wieder öffnen, jedenfalls in der Theorie. Denn sie müssen sich an die Regeln halten, die für andere Sportstätten ebenfalls gelten, und die sind streng: Trainieren ist nur gestattet, wenn eine oder zwei Personen oder die Menschen eines Hausstandes dies tun. Mit anderen Worten: Eine Familie darf ins Studio, eine zweite aber nicht mehr dazu.

Nur wenige Besucher

So sieht das die derzeit geltende Achte Bayerische Infektionsschutzverordnung für den so genannten Individualsport vor. Dort heißt es im Paragraph 10 wörtlich: "Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt." Nach Ansicht der Richter können das auch Fitnessstudios garantieren. Warum sie deshalb schließen müssen, können sie nicht nachvollziehen.

Dass die Zahl der Sportler beschränkt wird, die miteinander trainieren, halten die Richter allerdings für richtig. Auch dagegen hatte der Antragsteller geklagt, aber verloren. Die Richter erklären in ihrem Urteil, "das derzeitige Infektionsgeschehen" rechtfertige "aus Gründen des Schutzes von Leib und Leben die für den Bereich des Freizeitsports getroffenen Beschränkungen", auch wenn dies erhebliche Folgen für die Studiobetreiber hat. Für den Berufs- und Leistungssport bleiben die aktuellen Regeln weiter bestehen.


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Ob die Fitnessstudios nun wieder öffnen, steht auf einem anderen Blatt. Die Richter weisen selbst darauf hin, dass ihr Betrieb "nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich" sein werde. Wirtschaftlich rechnen dürfte er sich so wohl kaum.

Update: Kurz nach dem Urteil hat die bayerische Regierung angeordnet, dass im November alle Indoor-Sportstätten geschlossen bleiben müssen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist damit nicht mehr relevant.

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