Gericht lehnt weitere Anklage gegen Wolbergs ab

11.3.2019, 17:26 Uhr
Tanja Schweiger (Freie Wähler), Landrätin des Landreises Regensburg, wird vor dem Verhandlungssaal im Landgericht von Joachim Wolbergs (SPD), suspendierter Oberbürgermeister von Regensburg begrüßt. Die Landrätin soll am Donnerstag als Zeugin im Korruptionsprozess um Wolbergs aussagen.

© Armin Weigel, dpa Tanja Schweiger (Freie Wähler), Landrätin des Landreises Regensburg, wird vor dem Verhandlungssaal im Landgericht von Joachim Wolbergs (SPD), suspendierter Oberbürgermeister von Regensburg begrüßt. Die Landrätin soll am Donnerstag als Zeugin im Korruptionsprozess um Wolbergs aussagen.

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich vorerst keinem zweiten Prozess stellen. Das Landgericht hat laut Mitteilung vom Montag eine zweite Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese hatte im vergangenen Oktober in einem weiteren Ermittlungskomplex wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit Anklage erhoben.

Dem Gerichtsbeschluss nach besteht in allen von der Staatsanwaltschaft erhobenen erneuten Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit den Tatvorwürfen, die im laufenden Verfahren verhandelt werden. Das führe zu einem Verfahrenshindernis. Die Anklage werde somit aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Wolbergs' Anwälte teilten mit, sich durch diese Entscheidung "in ihrer wiederkehrenden Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich bestätigt" zu sehen.

Wolbergs muss sich seit Ende September vor der Wirtschaftsstrafkammer des Gerichtes wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. In diesem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben.

Keine Vorteile bei Wohnungsanmietung

In der neuerlichen Anklage hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht erhoben, dass der SPD-Ortsverband Stadtsüden von einem weiteren Bauunternehmer zwischen 2012 und 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von gut 160.000 Euro bekam. Der Unternehmer habe sich so die Unterstützung Wolbergs' bei Bauvorhaben sichern wollen. Die laut Anklage falsche Erfassung der Spenden in den Jahresrechenschaftsberichten der Bundes-SPD seien allesamt Stoff des laufenden Verfahrens, so das Gericht.

Zu dem Vorwurf, Wolbergs habe finanzielle Vorteile bei der Anmietung einer Wohnung erhalten, teilte das Landgericht weiter mit, dass die anderen Mieter in der Wohnanlage ebenfalls keine Maklergebühr zahlen mussten und Wolbergs somit keine Sonderbehandlung erfahren habe.


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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche lang Zeit, Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen. Im Januar und Februar dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft zwei weitere Anklagen gegen Wolbergs erhoben. Über deren Zulassung hat das Landgericht noch nicht entschieden, sagte ein Gerichtssprecher. Die Verteidiger des suspendierten Rathaus-Chefs gehen laut Mitteilung davon aus, dass es im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden zu keinen weiteren Prozessen gegen ihren Mandanten kommen wird.