Gericht weist Antrag zur Befreiung von Maskenpflicht im Unterricht ab

27.10.2020, 14:49 Uhr

Ein Mann hatte zuvor einen Eilantrag auf Befreiung der Grundschüler von der Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung gestellt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und für die Kinder eine absolute Belastung. Zudem sei es in Bayern möglich, Ausnahmen für Grundschulen zu vereinbaren, so der Antragsteller. Die Kammer sah das anders. Erstens habe der Mann nicht dargelegt, ob er als Schüler oder Lehrer von der Maskenpflicht betroffen sei oder den Antrag für ein eigenes Kind gestellt habe. Zudem habe er nicht glaubhaft gemacht, dass es einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Infektionsschutzverordnung gibt. Diese sieht in Bayern eine grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht ab 50 Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner vor.


Corona in der Region: Diese Schulen und Kitas sind betroffen


Nach Angaben des Landratsamtes sind die Coronavirus-Ausbrüche in Stadt und Landkreis Würzburg nicht auf ein klar abgrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen. Grundschulen seien ebenso betroffen wie Pflegeeinrichtungen und Kitas, so das Gericht unter Verweis auf das Landratsamt. Gegen die Gerichtsentscheidung ist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) möglich.

Dieser hatte am Montag den Eilantrag zweier Grundschülerinnen aus Unterfranken auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt. Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten "aus gesundheitlichen Gründen" die Masken nicht tragen. Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte ebenfalls.

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