GEW will Lehrer vor Corona schützen - und darf nicht klagen

4.12.2020, 14:21 Uhr
Lehrer sind in Zeiten von Corona vielen Gefahren ausgesetzt - neben dem Infektionsrisiko drohen auch Erkältungen durch Lüften. 

© imageBROKER/Michael Weber/imago images Lehrer sind in Zeiten von Corona vielen Gefahren ausgesetzt - neben dem Infektionsrisiko drohen auch Erkältungen durch Lüften. 

Die Bildungsgewerkschaft wollte mit einer einstweiligen Anordnung für Schulen die Wahrung des Mindestabstands und kleinere Klassen durchsetzen, um Lehrkräfte besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Ziel der Klage sei ein bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitglieder, argumentierte die GEW in einer Pressemitteilung.

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass "eine Beeinträchtigung des Tätigkeitsbereichs" der GEW "nicht gegeben" sei. "Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung", kritisierte Martina Borgendale, stellvertretende GEW-Landesvorsitzende, die Entscheidung. "Sie ist für uns nicht akzeptabel: Weder in der Ablehnung des Verbandsklagerechts, wo es immerhin um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit unserer Mitglieder geht, noch in der damit erst einmal verbundenen Ablehnung, inhaltlich zu entscheiden."

In einer Pressemitteilung verkündete die GEW, alle weiteren juristischen Möglichkeiten prüfen lassen zu wollen, "auch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof". Der Verwaltungsgerichtshof sowie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatten erst kürzlich die Klagebefugnis für die DGB-Gewerkschaft ver.di bei der Durchsetzung von Rechten betroffener Mitglieder bejaht.

Dazu sagte der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn: Gerade in einer Notsituation wie der jetzigen sei ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften notwendig. "Die Kontrolle des Regierungshandelns wird aktuell dem Landtag kaum zugestanden. Auch deswegen wird die Möglichkeit, Maßnahmen der Staatsregierung durch Gerichte überprüfen zu lassen, umso wichtiger."

Ein Verbandsklagerecht sei etwa für Umweltverbände und Verbraucherschutzverbände möglich. Auch in Österreich habe der Gewerkschaftsbund eine Klageberechtigung "in bestimmten Fragen", heißt es in der Meldung. Es könne nicht sein, sagt Martina Borgendale, "dass Arbeit mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden ist".

Verwandte Themen