GFE-Opfer können wohl hoffen

10.11.2011, 07:44 Uhr
GFE-Opfer haben nun doch Hoffnung, an die Vermögensreste der insolventen Firma zu kommen.

© Heinz Wraneschitz GFE-Opfer haben nun doch Hoffnung, an die Vermögensreste der insolventen Firma zu kommen.

Gut 60 Millionen Euro haben die Anleger der GFE überwiesen. Etwa zwölf Millionen davon soll der Fürther Insolvenzverwalter Jochen König inzwischen gefunden und gesichert haben. Den Rest des Geldes kassierten die 49 Beschuldigten sowie Vermittler. Dennoch glaubt ein Erfinder und Ingenieur aus Rheinland-Pfalz: Horst K., Hauptbeschuldigter und einer von sieben Personen in U-Haft, ist ein Justizopfer. Dem will Tüftler Herbert B. (Name geändert) mit einer Verfassungsbeschwerde sowie Anzeigen gegen die halbe Nürnberger Justiz helfen.

B.’s Missionen beschäftigen eine Armada bayerischer Beamter in Justiz und Verwaltung. Erst am 13. Oktober hatte der Verfassungsausschuss des Landtags eine Petition von B. auf der Tagesordnung. „Da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, war die nicht zu behandeln und wurde aufgrund der Unabhängigkeit von Gerichten und Justiz abgelehnt“, erläutert Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl (Grüne) aus Nürnberg der NZ.

An die Ministerin persönlich

Nach Briefen an Ministerpräsident Horst Seehofer und andere Politiker, oft ergänzt um vielseitige Kopien von Schriftstücken, hat B. eine neue Taktik eingeschlagen. An „Justizministerin Beate Merk persönlich“ richtet er nun eine „Strafanzeige in Sachen Ermittlungsverfahren gegen die GFE-Group“. Begründung: „Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenwirken mit der Kripo und dem Ermittlungsrichter direkt nach dem 30.11.2010 umfangreiches Material zu den tatsächlichen Gegebenheiten bei der GFE-Group beseitigt und unterdrückt.“ Doch laut der Sprecherin des Justizministeriums ist ihr Haus „nicht die richtige Behörde für Anzeigen. Wir leiten solche Schreiben stets an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter“, in diesem Fall also an die in Nürnberg.

Im Namen von Horst K., einem der beiden GFE-Gründer, hat Herbert B. Verfassungsbeschwerde beim BayerischenVerfassungsgerichtshof (BVGH) eingereicht. Diese ist zulässig. GFE-Gründer K. selbst hat bereits das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er „in Nürnberg, der Stadt der Menschenrechte, meine Frau Silvia nicht sehen, geschweige denn in den Arm nehmen konnte. So was ist menschenverachtend.“ Silvia K. sitzt ebenfalls in U-Haft.

Derweil entscheiden Gerichte bayernweit zumeist für die wohl geprellten Anleger, also gegen jene 49 Personen, gegen die laut Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Ermittlungen laufen. Bei vielen Beschuldigten hat beispielsweise ein Potsdamer Anwalt „Geld gefunden. Auf über 20 Konten sind zwischen 450000 und 220000 Euro drauf.“

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