GFE: Zeuge erschien nicht

22.1.2013, 08:00 Uhr
GFE: Zeuge erschien nicht

© Roland Fengler

Vergangene Woche sollte Jürgen F. (Name geändert) aus Rheinland-Pfalz als Zeuge aussagen. Doch der BHKW-Entwickler erschien nicht im Nürnberger Justizpalast. Das hatte er kurz vorher angekündigt. Doch in den Monaten davor hatte er die Justiz vehement bedrängt, ihn als Zeugen zu vernehmen.

Für sein Nichterscheinen soll er nun büßen. Die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhängte gegen F. „ein Ordnungsgeld von 400 Euro oder falls nicht einbringbar, vier Tage Haft“, bestätigte Justizsprecher Michael Hammer unserer Redaktion. Ein neuer Termin, zu dem F. wieder geladen werden soll, steht noch nicht fest.

F. will gemeinsam mit Automechanikermeister Karl M. monatelang versucht haben, die GFE-Maschinen zu technisch nicht bekannt hoher Energieausnutzung zu bewegen. Warum M. als Beschuldiger in Untersuchungshaft sitzt, gegen F. dagegen bis heute nicht einmal ermittelt wird, dazu gibt die Justiz keine Auskunft.

Auch um einen BHKW-Gutachter ranken sich Gerüchte. Gegen den Mitarbeiter des TÜV Rheinland, der im Auftrag von Gericht und Staatsanwaltschaft tätig war, gab es Befangenheitsanträge der Verteidigung. Nun heißt es vom TÜV Rheinland: „Diplomingenieur Thomas S. hat unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen.“

Was jetzt mit der Befangenheit und S.s Gutachterauftrag passiert, werde „die Kammer in den nächsten Wochen entscheiden“, so Gerichtssprecher Hammer.

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