Regel für die Besucher

Altmühlfranken: Am Landratsamt gilt jetzt 3G

23.1.2022, 16:15 Uhr
Ab Montag, 24. Januar, müssen Besucher des Landratsamts in Weißenburg die 3G-Regel beachten.

© Felix Oeder/Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, NN Ab Montag, 24. Januar, müssen Besucher des Landratsamts in Weißenburg die 3G-Regel beachten.

Ab Montag 24. Januar. gilt in den Dienstgebäuden des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen die 3G-Zutrittsregelung. Bereits bisher gilt dies schon für die Beschäftigten des Landratsamts. Um das Infektionsrisiko beim Behördengang zu minimieren, wird die 3G-Regel auch für die Bürger eingeführt. Beim Zutritt in die Dienstgebäude des Landratsamts müssen künftig alle Besucher die 3G-Regel beachten. Die Maßnahme dient dazu, das Infektionsrisiko für Kunden, aber auch für die Beschäftigten zu reduzieren, so die Mitteilung der Behörde.

Impfzertifikat mitbringen

Zum Nachweis der 3G-Regel muss ein entsprechendes Impfzertifikat vorgelegt werden oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis (PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt). Die Daten werden nicht gespeichert. Selbsttests unter Aufsicht können nicht durchgeführt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Auch in akuten Notfällen kann man ohne 3G-Nachweis die Dienstgebäude des Landratsamts betreten. Bürger werden gebeten, nicht zu zögern, Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann. Die Nachweise müssen beim Betreten der Gebäude den jeweiligen Sachbearbeitern vorgelegt werden. Im Hauptgebäude der Behörde in Weißenburg muss der Nachweis am Haupteingang an der Infotheke erfolgen. Der 3G-Nachweis bei der Führerscheinstelle und bei den Kfz-Zulassungen in Weißenburg und Gunzenhausen wird von einem Sicherheitsdienst vor Betreten des Gebäudes kontrolliert. In allen Dienstgebäuden des Landratsamtes gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Recyclinghöfe ausgenommen

Die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreise sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Abfallwirtschaft bittet Kunden, beim Besuch der Höfe auf die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) zu achten und den Mindestabstand zu den Beschäftigten und anderen Kunden dringend einzuhalten. In den Gebrauchtwarenmärkten gilt analog zu den Dienstgebäuden die 3G-Regelung

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, angesichts der Corona-Pandemie nicht ohne Termin die Behörde aufzusuchen. Die Kontaktaufnahme sollte soweit möglich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine können direkt mit den zuständigen Mitarbeitern vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.