Bahnübergang erneut auf dem Prüfstand

14.10.2020, 06:35 Uhr
Bahnübergang erneut auf dem Prüfstand

© Wolfgang Dressler

Westphal erinnert an die jüngste Sitzung des Kreisausschusses, in der Kreisbaumeister Markus Gläser die geplanten Maßnahmen der DB Netz AG im Streckenabschnitt zwischen Ansbach und Gunzenhausen vorstellte.

Die in dem genannten Streckenabschnitt vorhandenen Bahnübergänge entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sollen im Zuge der erforderlichen Stellwerkserneuerung in Ansbach geändert beziehungsweise durch Neubaumaßnahmen ersetzt werden. Bei Maßnahmen an Bahnübergängen ist dabei gemäß den Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsgesetzes grundsätzlich zu prüfen, ob eine Beseitigung oder ein Ersatz durch eine höhenfreie Lösung (Eisenbahnüberführung oder Straßenüberführung) möglich ist.

Beschluss überdenken

Konkret geht es hier laut Westphal um den Ersatz des bislang beschrankten Bahnübergangs auf der Kreisstraße WUG 22 zwischen Schlungenhof und Laubenzedel (BÜ km 26,622), der aus der Sicht der DB Netz AG durch eine höhenfreie Lösung ersetzt werden soll. In diesem Zusammenhang würden zwei benachbarte Bahnübergänge (BÜ km 26,094 sowie BÜ km 27,240) ersatzlos entfallen.

Der Kreistag hat im September 2018 mit 38:16 Stimmen beschlossen, dass er einen höhenfreien Bahnübergang auf der WUG 22 bei Laubenzedel mit der Variante einer Unterführung unter die bestehende Bahnlinie will. Eine Überführung über die Bahnlinie (Brückenbauwerk) wurde abgelehnt. Bei einer Unterführung ist bekanntlich mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen (Grundwasserwanne mit Hebewerk, Verrohrung eines wasserführenden Grabens, Mehraufwand für Hochwasserschutz). Die DB Netz AG geht von Gesamtkosten in Höhe von 32 Millionen Euro aus. Eine alternative höhenfreie Lösung in Form einer Straßenüberführung würde nur etwa fünf Millionen Euro erfordern.

Die DB Netz AG hat sich deshalb an den Landkreis gewandt und angeregt, die bisherige Beschlussfassung des Kreistags "in Anbetracht des aufgezeigten Kostenunterschieds noch einmal zu überdenken und hier der wirtschaftlicheren Variante in Form einer Straßenüberführung mit einem entsprechenden Brückenbauwerk den Vorzug zu geben".

Der Landrat will die vorliegende Beschlusslage des Kreistags noch einmal auf den Prüfstand stellen. Das hatte er auch im Kreisausschuss angekündigt.

Westphal hat die DB Netz AG gebeten, ihre bislang vorgelegten Variantenvorschläge für eine höhenfreie Lösung (Eisenbahnüberführung oder Straßenüberführung) sowie die daraus resultierenden Kosten noch einmal auf ihre jeweilige Validität hin zu überprüfen, so dass die Kostenschätzungen bzw. -berechnungen der Bahn nachvollzogen und weitgehend überprüft werden können.

Die Bahn soll außerdem mitteilen, welche Parameter für die Berechnung der wirtschaftlichsten Variante eines höhenfreien Bahnübergangs maßgebend sind. Hier geht es um eine mögliche finanzielle Beteiligung des kommunalen Straßenbaulastträgers auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.

Beratung im Kreisausschuss

Dieses Gesetz sieht vor, dass neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen, als Überführungen herzustellen sind. Dennoch soll die DB Netz AG prüfen, ob und wenn ja, unter welchen technischen sowie baulichen Voraussetzungen eine Beibehaltung des bisherigen beschrankten Bahnübergangs möglich wäre. Das wäre dann der Verzicht auf eine höhenfreie Lösung.

Die neuesten Ergebnisse in der Sache sollen im Kreisausschuss am 7. Dezember und im Gesamtkreistag am 14. Dezember präsentiert werden. Die Fraktionen sollen dann abschließend die Frage der Varianten noch einmal beraten und beschließen. Fachexperten der DB Netz AG haben ihre Teilnahme an der Sitzung des Kreistages bereits zugesagt und werden hier für die Beantwortung offener Fragen zur Verfügung stehen.

Die von der DB Netz AG ermittelten Angaben zur abschließenden Variantenfestlegung werden zu gegebener Zeit hausintern im Landratsamt sowie unter Einbeziehung der Regierung von Mittelfranken und des bayerischen Verkehrsministeriums noch einmal überprüft, kündigt der Landrat an.

Mit dieser Vorgehensweise solle eine fundierte und sachgerechte Beratung und Beschlussfassung dieser Angelegenheit in den Gremien des Landkreises ermöglicht werden.

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