Barbesitzer im Lockdown: Zwischen Existenzangst, Wut und Hoffnung

21.1.2021, 06:03 Uhr
Barbesitzer im Lockdown: Zwischen Existenzangst, Wut und Hoffnung

© Foto: Isabel-Marie Köppel

Schon mit Beginn des sogenannten "Lockdown light" musste die gesamte Gastronomie vergangenes Jahr am 2. November zusperren. "Ehrlich gesagt, bin ich ziemlich am Boden", sagt Florian Blakaj von der Bärlin-Bar beim Blasturm. In den ersten zwei, drei Wochen sei es noch ganz gut gewesen, mal frei zu haben, doch alles darüber hinaus belaste. Neben den fehlenden Einnahmen schlage es einem auf die Psyche, nicht arbeiten zu können.


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Der 44-Jährige beschreibt sich eigentlich als optimistisch und sagt, dass er bisher nie Existenzängste gehabt habe, "aber langsam bekomme ich schon ein bisschen Panik". Das Gebäude gehöre ihm zwar, aber er müsse den Kredit dafür noch abbezahlen. Seit seinem 16. Lebensjahr arbeitet Blakaj in der Branche – für ihn gebe es keine Alternative. Zusammen mit Ehefrau Teuta hat er das Bärlin vor über acht Jahren eröffnet, es gibt also keine weitere Einnahmequelle für die vierköpfige Familie.

Gehalt der Frau federt Verluste ab

In dieser Hinsicht hat es Günter Neubauer von der Adebar am Marktplatz etwas leichter. Seit er nicht mehr arbeiten darf, habe seine Frau aufgestockt, das mache viel aus, und er kümmere sich mehr um die Kinder. Auf die Nachfrage, wie die aktuelle Lage bei ihm sei, ertönt erst mal ein bitteres Lachen. "Ich komme zum Schneeräumen her, und dann gehe ich wieder heim", antwortet er. Es sei "bescheiden" und keine schöne Zeit – wie für alle. Doch schuldig sprechen könne er keinen, denn "die Krankheit ist da".


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Seit fast 40 Jahren betreibe er Kneipen, "aber so was, habe ich noch nicht mitgemacht". Schulden musste Neubauer noch keine aufnehmen, das will er keinesfalls: "Wenn es so weit wäre, würde ich aufhören." So hofft er, Mitte März bis Anfang April wieder öffnen zu dürfen und sehnt den Sommer herbei. Er rechnet damit, wieder eine größere Außenfläche von der Stadt genehmigt zu bekommen. Die brauche er, um mehr umsetzen zu können.

Wütender zeigt sich Michael Reiser vom Holzwurm am Hafnermarkt: "Ich bin unverschuldet vom Haben ins Minus gerutscht." Er kreidet der Regierung an, dass die Auszahlung der Unterstützung so lang dauere. Das bestätigen auch die anderen Barbesitzer. Von der Novemberhilfe sei bisher nur eine Anzahlung eingegangen. "Ich muss Kosten tragen für die Weitergabe von Zahlen, die ich selber habe", moniert der 48-Jährige und meint damit den Steuerberater, den es für den Antrag braucht. Trotzdem würden die Behörden die Zahlen noch prüfen. "Unsinn, lächerlich", meint er, dann könne er sich den Steuerberater auch sparen.

Offene Rechnungen und Fixkosten

Hinzu kämen offene Rechnungen, Versicherungs- und Krankenkassenbeiträge. Seine Bank habe ihm bereits einen Kredit eingeräumt, "sonst könnte ich zusperren". Im Frühjahr hat er gewechselt, weil seine damalige Hausbank ihn "hängen gelassen hat". Um 53 Euro sei er damals ins Minus gerutscht, und trotz der bekannten Nöte habe ihn das Institut aufgefordert, sein Konto zu decken, schildert Reiser. "So viel zu Solidarität und Zusammenhalt", sagt er auch in Bezug auf die Stadt Gunzenhausen, die ihm mit einer Zwangsvollstreckung drohte weil er die Gebühr für die Außenbestuhlung nicht zahlen konnte. Daraufhin habe er dem Bürgermeister persönlich geschrieben.


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So möchte es die Stadt auf Nachfrage aber nicht stehen lassen. Zum einen komme sie den Gastronomen mit einem niedrigeren Betrag entgegen, und zum anderen hätte sich Reiser früher melden können, dass er die Gebühr nicht entrichten könne. In seiner Antwort räumt Rathauschef Karl-Heinz Fitz ihm einen Aufschub bis Ende März ein und zeigt Verständnis für die schwierige Situation in der Gastronomie. Gleichzeitig weist er Reiser darauf hin, dass es sicher geholfen hätte, wenn er sich bereits auf die Rechnung oder die Mahnung hin gerührt hätte. "Gerade in dieser Situation ist es wichtig, miteinander sachlich im Gespräch zu bleiben", heißt es unter anderem in dem Schreiben.

Neben der fehlenden Monate durch die Corona-Maßnahmen kommen für Nedzad "Nino" Ramadanovic zwei zusätzliche Ausfall-Monate hinzu, weil das Haus in der Gerberstraße, wo er seine "Milk & Juicy Bar" gemietet hat, renoviert wurde. So war er gezwungen, bereits Anfang September zu schließen, von der Miete sei ihm nur der Oktober erlassen worden. "Mir geht es echt beschissen", sagt der 57-Jährige. Jeden Tag gehe er zur Bank, um zu sehen, ob die Hilfen endlich überwiesen wurden. Denn er hat bereits mehrere Tausend Euro Schulden machen müssen.

Gema-Gebühren fallen trotzdem an

"Die Hilfen sind kein Geschenk. Das darf man nicht vergessen", mahnt Bernhard Bahls von der Cayman-Bar. Der Staat werde sich das Geld wiederholen. Gleichzeitig ist ihm wie seinen Kollegen Florian und Teuta Blakaj bewusst, dass es in anderen Ländern so eine Hilfe gar nicht gibt. Ärger ruft hingegen die Gema bei dem 62-Jährigen hervor: Obwohl die Bar zu ist und somit keine Musik läuft, müsse er die Gebühren in voller Höhe zahlen, Sky verlange einen Teil des regulären Betrags. "Das ist nicht sehr hilfsbereit", sagt Bahls. Dennoch findet er, dass die Gastronomie 2020 durch den Tourismus noch Glück gehabt habe, und verweist im Gespräch öfter auf andere Branchen, denen es auch schlecht geht.


Coronahilfen: Bekommt die Gastronomie zu viel Geld?


Sobald der 62-Jährige darf, mache er "freilich" wieder auf, wobei die Auflagen aber eine Rolle spielen. So fürchtet er eine zu frühe Sperrstunde um 20 oder 21 Uhr. Seine Hoffnung sei der Impfstoff – und dass sich der Prozess beschleunige. Ihm fehlen seine Gäste, und er hofft, dass Corona auch einen positiven Effekt hat: "Vielleicht wird die Gastro aufgewertet und mehr frequentiert, weil die Menschen sie wieder mehr wertschätzen."


Zum Thema Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Bisher boten Bars in Gunzenhausen keine Getränke zum Mitnehmen an. Denn im öffentlichen Raum galt in Bayern seit der zweiten Dezemberwoche ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Diese Corona-Maßnahme setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun am Dienstag außer Kraft und gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.

Was das nun für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bedeutet, erklärt die Sprecherin des Landrats wie folgt: "Wenn eine Person aktuell einen triftigen Grund hat, sich außerhalb ihrer Wohnung aufzuhalten, dann darf sie auch im öffentlichen Raum alkoholische Getränke konsumieren." Als Beispiel wird der Fußweg vom Einkaufen nach Hause genannt.

Das Verweilen im öffentlichen Raum etwa auf dem Marktplatz, um mit einer anderen Person Bier zu trinken, stelle hingegen keinen triftigen Grund dar, sich außerhalb einer Wohnung aufzuhalten. Solche Vorfälle werden deshalb regelmäßig mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet, heißt es weiter. Cocktails to go wären allerdings unter Berücksichtigung der genannten Punkte erlaubt.

Ob sich die hiesigen Kneipenbesitzer trotz der Hürden ein Mitnahme-Angebot aufbauen, bleibt daher fraglich. Hinzu kommt die aktuelle Witterung. So rechnet Florian Blakaj von der Bärlin-Bar nicht damit, dass sich jetzt im Winter jemand ein Bier holen würde.

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