Bürgerentscheid in Gunzenhausen zur B13-Umfahrung

18.1.2020, 07:41 Uhr
Bürgerentscheid in Gunzenhausen zur B13-Umfahrung

© Marianne Natalis

Zunächst gibt es den Bürgerentscheid 1. Hier kann der Wähler die Frage, ob er dafür ist, dass die Stadt Gunzenhausen den geplanten Neubau einer B13-Ortsumfahrung um Schlungenhof befürwortet und weiterhin unterstützt, mit Ja oder Nein beantworten. Dieses Ratsbegehren hat der Stadtrat als Reaktion auf das von Simon Scherer, Kilian Welser und Thomas Lutz initiierte Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.

Für ihre Frage, ob man dafür ist, dass die Stadt Gunzenhausen den geplanten Neubau der B13-Ortsumfahrung ablehnt und alle für den Bau notwendigen Beschlüsse und Handlungen -insbesondere den Verkauf und Tausch von dafür notwendigen städtischen Grundstücken - ablehnt beziehungsweise unterlässt, sammelten die Initiatoren genügend Unterschriften und brachten so den Bürgerentscheid auf den Weg. Er firmiert auf dem Abstimmungsblatt unter "Bürgerentscheid 2", auch hier kann der Wähler Ja oder Nein ankreuzen.

Als angenommen gilt ein Bürgerentscheid, wenn er das notwendige Quorum erreicht. Das sind 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, am Sonntag also 2600 gültig Stimmen.

Nun kann es aber sein, dass beide Entscheide dieses Quorum erreichen und damit beide angenommen sind. Im Gegensatz zu einer Wahl, wo dann die Mehrheit gewinnen würde, kommt hier die Stichfrage ins Spiel. Denn hier sagt der Wähler ganz klar, ob er in diesem Falle für Bürgerentscheid 1 oder 2 ist. Hier zählt dann am Ende jede Stimme, denn dann setzt sich der Bürgerentscheid durch, der mehr Stimmen bekommt.

Wer also möchte, dass seine Stimme bei diesem Bürgerentscheid zählt, sollte bei der Stichfrage unbedingt ein Kreuz machen. Der Abstimmungszettel ist aber auch gültig, wenn man nur ein oder zwei Kreuze macht.

Rund 200 Wahlhelfer sind am Sonntag in den 27 Wahllokalen und dem Briefwahlzentrum in der Stephani-Schule im Einsatz, um ab 18 Uhr – dann schließen die ab 8 Uhr geöffneten Wahllokale – mit dem Auszählen zu beginnen und möglichst bald ein vorläufiges Ergebnis zu präsentieren. Der Altmühl-Bote wird, sobald ein Ergebnis feststeht, gleich am Sonntagabend über den Ausgang des Bürgerentscheids unter nordbayern.de/ gunzenhausen berichten. Das endgültige Wahlergebnis wird am Dienstag, 21. Januar, im Haus des Gastes festgestellt.

Wenn keiner von beiden Entscheiden das erforderliche Quorum erreicht, dann ändert sich an der jetzigen Situation erst einmal nichts. Sollte einer der beiden Entscheide allein die notwendigen Stimmen erhalten (oder über die Stichfrage gewinnen), so ist der Stadtrat in seinen Entscheidungen ein Jahr lang an dieses Wählervotum gebunden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid verloren hat, kann übrigens trotzdem an der Abstimmung teilnehmen. Er muss lediglich seinen Personalausweis in sein angestammtes Wahllokal mitnehmen.

Das Staatliche Bauamt Ansbach, federführend bei dem Umgehungsprojekt, ruft die Einwohner von Gunzenhausen in einer Pressemitteilung übrigens dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. "Wir sind daran interessiert, dass die Entscheidung auf einem möglichst breiten Fundament steht. Wie auch immer der Entscheid ausfällt, wir werden das Ergebnis respektieren", so Amtsleiter Heinrich Schmidt.

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