Bußgelder drohen: Hundekot muss in Gunzenhausen aufgesammelt werden
15.1.2021, 17:08 UhrHundekot, egal ob vom Gehweg, von der Grünfläche oder vom Feld, sollte aufgesammelt und Zuhause oder in den bereitgestellten öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden. Wer die Haufen seines Vierbeiners liegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen, heißt es in der Pressemitteilung.
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Laut Artikel 16 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes muss derjenige, der eine Straße – und damit auch den Gehweg – über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verschmutzung unverzüglich und ohne Aufforderung beseitigen.
In der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird diese Pflicht noch präzisiert. Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen ist explizit verboten. Ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bußgeld bei Grünlagen höher
Noch teurer kann es übrigens in einer städtischen Grünanlage werden. Wer die Hinterlassenschaften seiner Fellnase dort nicht beseitigt, kann sogar mit bis zu 2500 Euro belangt werden.
Aber auch von landwirtschaftlich genutzten Feldern und Flächen müssen die Hundehaufen entfernt werden. Schließlich wird dort unter anderem Futter für Tiere, die davon krank werden können, angebaut.
Hundekot-Tüten gehören in den Restmüll
An viel frequentierten Gassi-Strecken und in Grünanlagen stellt die Stadt deshalb Mülltüten und -eimer für die Entsorgung bereit. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 54 Spender für Hundekotbeutel, davon 18 mit integriertem Abfallbehälter. Erfreulich ist, dass das Angebot angenommen wird, wie der Verbrauch von rund 240 000 Tüten im vergangenen Jahr zeigt.
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