Center Parcs: Bürgerbegehren fand viele Unterstützer

12.4.2021, 05:57 Uhr
Center Parcs: Bürgerbegehren fand viele Unterstützer

© Foto: Wolfgang Dressler

Die Bürger sollten innerhalb einer Frist von zehn Tagen, bis zum 7. März, die Frage mit ihrer Unterschrift auf der Liste des Bürgerbegehrens bejahen. Vom regen Zuspruch waren selbst die drei Vertreter des Bürgerbegehrens, Mathias Herrmann, Herbert Kraus und Roland Graf, überrascht. Bereits nach Hälfte der vorgegebenen Frist war das notwendige Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigen (132 Stimmen) erreicht. Bis zum 7. März votierten dann 329 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde Pfofeld für das Begehren.

Zivilcourage bewiesen

Die drei Vertreter des Bürgerbegehrens äußern sich in einer Pressemitteilung dankbar für dieses Ergebnis und heben die Zivilcourage der sich beteiligenden Bürger hervor. Die rege Beteiligung werten sie als klare Aussagen, dass die Verantwortung für die Muna in den Händen der Gemeinde liegen und nicht abhängig sein sollte von den Interessen eines Konzerns. Die Unterschriften der 329 Bürger hätten den Ausschlag gegeben, sie hätten bewirkt, " dass die Gemeinde nun selbst aktiv wird".

Von den 329 Unterschriften wurden am 12. März 159 Stimmen in der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen zur Prüfung der Gültigkeit abgegeben. Diese wurden gemäß Bedingungen der Gemeindeordnung geprüft und das notwendige Quorum von 131 Stimmen (Stand 12. März).


Gemeinderat kommt Bürgerbegehren zuvor


Im nächsten Schritt sollte der Gemeinderat über die Zulässigkeit der Bürgerbegehrens entscheiden oder das Bürgerbegehren per Beschluss im gleichen Wortlaut selbst übernehmen. Dies geschah am 29. März in öffentlicher Gemeinderatssitzung (der Altmühl-Bote berichtete). Der Gemeinderat beschloss mit 12:1 Stimmen, Bürgermeister Huber zu beauftragen, schriftlich das Interesse der Gemeinde am Erwerb des Muna-Areals bei der BImA zu erklären. Die Nein-Stimme kam vom Bürgermeister. Damit übernahm der Gemeinderat selbst das Bürgerbegehren. Gemäß der Gemeindeordnung entfällt damit der Bürgerentscheid, stellt Roland Graf fest.

Auch Gemeinde müsste Fläche dekontaminieren

Einige Tage vor der Sitzung habe Gemeinderat Marco Kleemann mitgeteilt, dass der Gemeinderat voraussichtlich das Bürgerbegehren übernehmen werde, um Verwechslungen mit dem gleichzeitig stattfindenden Ratsbegehren des Gemeinderats zu vermeiden. In der Gemeinderatssitzung hätten Bürgermeister Huber und der hinzugezogene Rechtsanwalt Dr. Spieß einige Erläuterungen zum möglichen Erwerb des Muna-Geländes gemacht. Demnach wäre die Gemeinde zur Zahlung eines Kaufpreises gemäß Exposé (voller Preis) und zur Dekontaminierung der Flächen verpflichtet – wenn es so vertraglich vereinbart würde.


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Roland Graf: "Diese Aussage ist nicht grundsätzlich falsch, aber doch irreführend und unvollständig." Die Bestimmungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) haben nach seinen Worten nach wie vor Gültigkeit: "Kommunen ist das Recht auf Erstzugriff und Verbilligung für Konversionsflächen (z.B. Muna Langlau) einzuräumen."

Das hieße: 1. Die BImA habe sehr wohl die Möglichkeit, das Muna-Areal zu einem deutlich günstigeren Kaufpreis der Gemeinde Pfofeld zu veräußern. 2. Der Bund habe grundsätzlich die Verantwortung für die Dekontaminierung, also für Durchführung und Kostenübernahme. Er könne das durch einen entsprechenden Kaufpreisnachlass delegieren.

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