Den Müllsündern drohen saftige Strafen

12.5.2020, 17:36 Uhr
Ein hässlicher Anblick: So sah es jüngst auf dem Parkplatz an der alten Mühlenstraße zwischen der Staatsstraße 2222 und dem Kleinen Brombachsee aus.

© Tina Ellinger Ein hässlicher Anblick: So sah es jüngst auf dem Parkplatz an der alten Mühlenstraße zwischen der Staatsstraße 2222 und dem Kleinen Brombachsee aus.

Wer eine solche Umweltsünde begeht, auf den kommen erhebliche rechtlichen Konsequenzen zu. Wie das Landratsamt in Weißenburg mitteilt, dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen abgelagert oder entsorgt werden. Wird Abfall nicht in einer zugelassenen Anlage oder Einrichtung abgelagert — also etwa in einer Wiese oder im Wald —, handelt es sich um eine illegale Müllablagerung beziehungsweise Müllentsorgung, die eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann dabei mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

Wer eine illegale Beseitigung von Abfall beobachtet oder feststellt, sollte sich nicht scheuen, diese entweder bei den zuständigen Mitarbeitern im Landratsamt (umweltamt.lra@landkreis-wug.de) oder der Polizei zu melden, damit derartige Umweltsünden entsprechend geahndet werden können.

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